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Terminsgebühr bei VU im vereinfachten Verfahren
Verfasst: 28.10.2010, 10:18
von Daisy
Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe zum Verständnis:
- Klage durch uns eingereicht
- schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet
- Mitteilung, dass Kostenfestsetzungsantrag im vereinfachten Verfahren gestellt werden kann
Meine damalige Kollegin hatte immer eine 1,2 TG festgesetzt, mit der Begründung, dass sich die TG aus § 3104 Abs. 1 Satz 1 ergibt. Ist auch immer so durchgegangen.
Ich dachte immer, man kann nur eine 0,5 nehmen. Weiß jemand woran es grad bei mir „scheitert“?
Re: Terminsgebühr bei VU im vereinfachten Verfahren
Verfasst: 28.10.2010, 12:53
von Kathy0679
wenn das schrifltiche Vorfahren angeordnet wurde, hat deine Kollegin recht, wenn ohne das schriftliche Vorfahren das VU ergeht dann sind deine Ausführungen richtig.
Re: Terminsgebühr bei VU im vereinfachten Verfahren
Verfasst: 28.10.2010, 19:01
von Micsi11
Das versteh ich nun nicht. Was hat das denn mit schriftlichem Vorverfahren zu tun? Wenn der Beklagte seine Verteidigungsabsicht im schriftlichen Vorverfahren binnen der Notfrist nicht anzeigt, gibt es für dich halt 0,5 Terminsgebühr wegen VU.
Re: Terminsgebühr bei VU im vereinfachten Verfahren
Verfasst: 29.10.2010, 08:28
von Liesel
Im Übrigen frage ich mich, wie ein Kostenfestsetzungsantrag
im vereinfachten Verfahren (???) gestellt werden soll.
Re: Terminsgebühr bei VU im vereinfachten Verfahren
Verfasst: 29.10.2010, 08:41
von misspinky1984
Micsi11 hat geschrieben:Das versteh ich nun nicht. Was hat das denn mit schriftlichem Vorverfahren zu tun? Wenn der Beklagte seine Verteidigungsabsicht im schriftlichen Vorverfahren binnen der Notfrist nicht anzeigt, gibt es für dich halt 0,5 Terminsgebühr wegen VU.
Re: Terminsgebühr bei VU im vereinfachten Verfahren
Verfasst: 02.11.2010, 10:29
von Daisy
Das hat irgendetwas mit dem vereinfachten Kostenfestsetzungsantrag zu tun. Immerhin ging dies schon mehr als 2 x mit der 1,2 TG durch.
Im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren ist es so, dass die hier entstandenen Gebühren für die Klage sowie die GK gleich auf dem VU mit festgesetzt werden.
Re: Terminsgebühr bei VU im vereinfachten Verfahren
Verfasst: 02.11.2010, 10:36
von 13
Daisy hat geschrieben:Im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren ist es so, dass die hier entstandenen Gebühren für die Klage sowie die GK gleich auf dem VU mit festgesetzt werden.
Eine Methode, die heute eigentlich nicht mehr gängig ist, aber anscheinend hin und wieder doch noch vorkommt. Grundlage: § 105 ZPO.
Re: Terminsgebühr bei VU im vereinfachten Verfahren
Verfasst: 09.11.2010, 13:56
von Micsi11
Ja, das vereinfachte Verfahren kenn ich schon. Mit KFB auf VU. Aber trotzdem bleibt es doch bei einer 0,5 Terminsgebühr.