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Berufung ja oder nein

Verfasst: 14.10.2010, 12:12
von pasc1976
Habe heute früh mal wieder das bekannte große Brett vor dem Kopf. :ohmann

Also - Unsere Mandantschaft wurde verklagt und hat sich bedauerlichweise nicht rechtzeitig zum Verfahren gemeldet, so dass ein VU ergangen ist. Sodann ist er zu uns gekommen und wir haben Einspruch eingelegt. Nach mündlicher Verhandlung wurde nunmehr das VU aufrecht erhalten und der Einspruch hiergegen verworfen. Streitwert 14.000,- EUR

Kann ich jetzt Berufung einlegen oder nicht???

Re: Berufung ja oder nein

Verfasst: 14.10.2010, 13:11
von Schlaubi wieder da
Das Verfahren wird nicht zurückversetzt, sondern es bleibt bei dem Versäumnisurteil.
M. E. nach steht dem Säumigen ein weiterer Einspruch nicht zu.

Re: Berufung ja oder nein

Verfasst: 14.10.2010, 13:34
von Feuerdorn
Du kannst Berufung einlegen. Nach Einspruch und mündlicher Verhandlung ist jetzt ein "ganz normales" Urteil ergangen.

Re: Berufung ja oder nein

Verfasst: 14.10.2010, 13:47
von Pepples
Ja, ist möglich.