Anwaltswechsel

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Ranni
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#1

13.10.2010, 17:08

Hallo, ich habe gerade ein großes Problem. Unser neuer Mandant war vorher bei einem anderen Anwalt. Wegen Unzufriedenheit hat er in unsere Kanzlei gewechselt. Ich soll nun die dort geführte Akte beschaffen. Gibt es dafür Vordrucke oder denke ich mir einen Text aus. Entstehen Kosten? Sorry für die naive Frage, bin noch recht neu. Danke!
Sonnenkind
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#2

13.10.2010, 17:10

Sicher sind bei dem anderen Anwalt Kosten angefallen. Evtl. hat ja euer Mandant hierfür schon eine Kostennote erhalten. In der Regel erhält der Mandant von allen Sachen Abschriften. Deshalb wird evtl. eine Aktenbeschaffung gar nicht notwendig sein.
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katastrophe
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#3

13.10.2010, 17:14

Hallo, ganz genau.. eigentlich hat der Mandant alles, aber falls nicht, gibt es keinen Vordruck. Nur höflich mit Fristsetzung um Handakte bitten und den Mandanten auf die doppelten Kosten hinweisen.

Liebe Grüße
katastrophe
Ranni
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#4

13.10.2010, 17:47

Unser Mandant hat wohl sogar seine Originale in der alten Kanzlei hinterlassen. Ich denke, diese müssten wir auch so zurück bekommen.

Vielen Dank ! Liebe Grüße, Ranni
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misspinky1984
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#5

13.10.2010, 17:51

Die Originale muss der RA wohl Eurem Mdt. herausgeben. Die Handakte muss er Euch m.M.n. nicht im Original herausgeben; sondern kann Euch eine vollständige Kopie übersenden und für diese Eurem Mandanten die Kopiekosten in Rechnung stellen.

Ansonsten ist zu beachten, dass die bis dato entstandenen Gebühren dem RA zu bezahlen sind und diese bei Euch für Euren Mandanten wieder neu entstehen.

Mit einem Musterschreiben kann ich aber leider nicht dienen.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
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Adora Belle
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#6

13.10.2010, 18:55

Genau genommen stellen die Originalunterlagen die Handakte dar, schaut mal in § 50 BRAO. Das was wir so unter Handakte verstehen, gehört gar nicht dazu, weil der Mandant das ja eh schon alles hat, oder jedenfalls haben müßte.
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tcb_w87
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#7

21.10.2010, 19:34

Also ich kenne aus mehreren Kanzleien, dass man dem anderen Anwalt einen Brief schickt mit der Vollmacht des Mandanten und dem Anwalt mitteilt, dass er nun die andere Kanzlei beauftragt hat.

Und dann höflich um Überlassung der Unterlagen des Mandanten bitten.

Eigentlich hilft man sich ja auch gegenseitig oder? Also ich kenne es so, dass man dem Anwalt eher hilft und keine Steine in den Weg legt. Warum auch? Es sind ja Kollegen und es kann ja immer sein, dass man in einer anderen Sache sogar zusammenarbeitet oder so..
Ernie

#8

21.10.2010, 19:37

Der Anwalt kann selbstverständlich von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, bis die Kostenrechnung ausgeglichen ist... :roll:
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