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Könnt Ihr diese Bewerbung bitte bewerten!?

Verfasst: 10.10.2010, 15:45
von Problemkind
Ich suche eine neue berufliche Herausforderung und will mich endlich aus ungekündigter Stellung heraus bewerben. Kritisiert mich!

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Suche nach einem neuen Betätigungsfeld bin ich auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf Ihr Stellenangebot aufmerksam geworden.

Ihr Stellenangebot hat mich angesprochen, da mich das Insolvenzrecht sehr interessiert und ich für mich die Möglichkeit sehe, mich durch Einarbeitung in ein neues Aufgabengebiet weiter entwickeln zu können.

Wie Sie dem beigefügten Lebenslauf entnehmen können, habe ich im ..... meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsgehilfin (heute: Rechtsanwaltsfachangestellten) abgeschlossen.

Seit ..... bin ich in einer ....... Kanzlei tätig.Dort nehme ich die Stellung der stellvertretenden Büroleitung ein. Neben den üblichen Tätigkeiten einer Rechtsanwaltsfachangestellten erledige ich organisatorische Aufgaben und bin zudem für die Ausbildung der Auszubildenden zuständig. Aufgrund ständiger Fortbildungsmaßnahmen verfüge ich über überdurchschnittliches Wissen im Bereich des Zwangsvollstreckungswesen und bin daher seit Jahren als alleinige Sachbearbeiterin eigenverantwortlich für diesen Bereich zuständig. Mit der anwaltsspezifischen Software AnNoText arbeite ich täglich.

Da ich mich in ungekündigter Anstellung befinde, kann ich Ihnen leider kein Arbeitgeberzeugnis vorlegen. Sofern Sie dies jedoch wünschen, werde ich bemüht sein, es Ihnen zeitnahe zukommen zu lassen.

Die Tatsache des weiterhin bestehenden Angestelltenverhältnisses möchte ich zum Anlass nehmen, um Sie um entsprechende Diskretion zu bitten.

Aufgrund meiner Kündigungsfrist könnte ich Ihnen ab dem 01. Januar 2011 zur Verfügung stehen.

Sollte ich Ihr Interesse an meiner Person geweckt haben, so wäre ich erfreut, eine Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Könnt Ihr diese Bewerbung bitte bewerten!?

Verfasst: 10.10.2010, 15:49
von Sonnenkind
Ich finde die Bewerbung nicht schlecht. Mich stört nur ein Satz:
"Ihr Stellenangebot hat mich angesprochen, da mich das Insolvenzrecht sehr interessiert und ich für mich die Möglichkeit sehe, mich durch Einarbeitung in ein neues Aufgabengebiet weiter entwickeln zu können."
Du schreibst hier nur über Deine Vorteile, die du durch die neue Stelle erlangst. Kommt für mich nicht so gut rüber.
Ich würde diesen Satz anders formulieren.
z.B. Ihr Stellenangebot hat mich angesprochen, da mich das Insolvenzrecht sehr interessiert und ich mich durch meine schnelle Auffassungsgabe in eine neue Materie gut einarbeiten kann.

Ich würde nichts von ...weiter entwickeln zu können ... schreiben.

Viel Glück

Re: Könnt Ihr diese Bewerbung bitte bewerten!?

Verfasst: 10.10.2010, 16:29
von Pepsi
bei zeitnah ist m.E. ein e hinten zuviel

Re: Könnt Ihr diese Bewerbung bitte bewerten!?

Verfasst: 10.10.2010, 16:37
von Zonnie
Teilweise hab ich mal die Sätze etwas umgestellt, hier und da ein paar überflüssige Wörter entfernt, und ein bisschen an der Formulierung gefeilt. Vielleicht hilft es was. Sollte, könnte, müsste müssen auf jeden Fall vermieden werden.
Problemkind hat geschrieben:Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Suche nach einer neuen Herausforderung bin ich auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf Ihr Stellenangebot gestoßen.

Ihr Stellenangebot hat mich angesprochen, da mich das Insolvenzrecht sehr interessiert und ich für mich die Möglichkeit sehe, mich durch Einarbeitung in ein neues Aufgabengebiet weiter entwickeln zu können.

Wie Sie dem beigefügten Lebenslauf entnehmen können, habe ich im ..... meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsgehilfin abgeschlossen.

Seit ..... bin ich in einer ....... Kanzlei tätig.Dort bin ich als stellvertretende Büroleitung tätig. Neben den üblichen Tätigkeiten einer Rechtsanwaltsfachangestellten erledige ich organisatorische Aufgaben und bin zudem für die Ausbildung der Auszubildenden zuständig. Aufgrund ständiger Fortbildungsmaßnahmen verfüge ich über überdurchschnittliches Wissen im Bereich des Zwangsvollstreckungswesen und bin seit Jahren als alleinige Sachbearbeiterin eigenverantwortlich für diesen Bereich zuständig. Mit der anwaltsspezifischen Software AnNoText arbeite ich täglich.

Da ich mich in ungekündigter Anstellung befinde, kann ich Ihnen leider kein Arbeitszeugnis vorlegen. Sofern Sie dies jedoch wünschen, werde ich bemüht sein, es Ihnen zeitnah zukommen zu lassen. Die Tatsache des weiterhin bestehenden Angestelltenverhältnisses möchte ich zum Anlass nehmen, Sie um entsprechende Diskretion zu bitten.

Aufgrund meiner Kündigungsfrist stehe ich Ihnen ab dem 01. Januar 2011 zur Verfügung.

Auf ein persönliches Gespräch in Ihrem Hause freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Könnt Ihr diese Bewerbung bitte bewerten!?

Verfasst: 10.10.2010, 17:11
von online
Die Formulierung "Ausbildung der Auszubildenden" ist etwas holprig und irgendwie doppelt gemoppelt.

Re: Könnt Ihr diese Bewerbung bitte bewerten!?

Verfasst: 10.10.2010, 17:52
von BabyBen
Ich würde nicht schreiben: Stellvertretende Büroleitung, besser ist aus meiner Sicht: stellvertretende Büroleiterin.

Um Diskretion würde ich nicht bitten, weil dies bei einer Bewerbung aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis selbstverständlich ist. Das käme bei mir nicht so gut an.

Du kannst ruhig darauf hinweisen, dass viele Sachen aus der Zwangsvollstreckung im Insolvenzrecht ebenfalls Anwendung finden, Du also schon einen kleinen Erfahrungsschatz besitzt.

Re: Könnt Ihr diese Bewerbung bitte bewerten!?

Verfasst: 11.10.2010, 08:38
von Birne
Hallo guten Morgen :D

Was die übrigen Mitglieder geschrieben haben, sehe ich auch so!
Ich finde allerdings, dass es auch ein wenig viel Text ist und man - meiner persönlichen Meinung nach - bei dem Anschreiben das auf jeden Fall auf eine Seite reduzieren sollte! Weiß ja nicht ob das alles auf ein Blatt passt!? Wenn dann ist das natürlich vollkommend ausreichend!

Re: Könnt Ihr diese Bewerbung bitte bewerten!?

Verfasst: 11.10.2010, 13:20
von palais
BabyBen hat geschrieben: Um Diskretion würde ich nicht bitten, weil dies bei einer Bewerbung aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis selbstverständlich ist. Das käme bei mir nicht so gut an.
@BabyBen: Genau das ist mir mal zum Verhängnis geworden, als ich gerade diesen Satz nicht geschrieben hatte und die Kanzlei direkt mal eben bei meinem aktuellen Chef angerufne hat :roll: naja der fands net so toll und seitdem schreib ich sowas immer dazu - sicher ist sicher. :o

Re: Könnt Ihr diese Bewerbung bitte bewerten!?

Verfasst: 11.10.2010, 13:24
von Goldlöckchen
Der Satz mit der Diskretion gehört unbedingt rein. Ist leider nicht für alle selbstverständlich.

Re: Könnt Ihr diese Bewerbung bitte bewerten!?

Verfasst: 11.10.2010, 14:44
von gkutes
da eh auch kein zeugnis vorhanden ist (auch kein zwischenzeugnis) schreibt man mE einfach den derzeitigen Arbeitgeber nicht mit in den Lebenslauf, so braucht man auch nicht um Diskretion bitten.