abendblatt.de hat geschrieben:Berlin. Ein alleinstehender Vollzeitbeschäftigter müsste einen Stundenlohn von 7,21 Euro erhalten, um das gleiche Einkommen wie ein Hartz-IV-Bezieher mit dem geplanten Regelsatz von 364 Euro zu erzielen. Das geht aus einer Berechnung des Bundesarbeitsministeriums hervor, die dem Abendblatt vorliegt. In dem Papier heißt es, bei den Berechnungen werde davon ausgegangen, "dass der alleinstehende Erwachsene sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt ist und Steuerklasse I besitzt". Als Kosten für Unterkunft und Heizung, auf die ein Hartz-IV-Empfänger Anspruch hat, würden monatlich 288 Euro unterstellt.
Konkret heißt es, der Alleinstehende werde - einschließlich der Freibeträge, die auf sein Einkommen gewährt werden - ab einem monatlichen Bruttoerwerbseinkommen von 1250 Euro von (aufstockenden) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unabhängig. Dies entspreche bei 40 Arbeitsstunden pro Woche einem Stundenlohn in Höhe von exakt 7,21 Euro.
Sollte der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger eines Tages auf 420 Euro steigen, müsste ein voll Erwerbstätiger mindestens 1340 Euro im Monat - umgerechnet 7,73 Euro in der Stunde - verdienen. Bei einem Regelsatz von 500 Euro würde die sogenannte Bruttoentgeltschwelle auf 1500 Euro im Monat steigen. Das entspräche einem Stundenlohn von 8,65 Euro, so die Ministeriumsberechnung.
Viel Spaß beim Weiterrechnen!
Ich hatte es gestern irgendwie schon mal verlinkt, aber ist wohl abhanden gekommen.