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Urkundsprozess - Klageerwiderungsfrist verlängerbar?

Verfasst: 30.09.2010, 15:34
von lamiserable
Hallo, Ihr Lieben!

Ich stehe mal wieder sowas von auf dem Schlauch...
:pfeif
Könnt Ihr mir vielleicht sagen, ob die Klageerwiderungsfrist im Urkundsprozess genau so verlängert werden kann, wie in einem "normalen" Zivilprozess? Wenn ja, wo steht denn das?

Bereits jetzt schonmal vielen Dank für Eure Hilfe!

Re: Urkundsprozess - Klageerwiderungsfrist verlängerbar?

Verfasst: 30.09.2010, 16:03
von TanjaM
Naja, aber kann nicht jede Frist, die keine Notfrist ist, verlängert werden? Ich hab' gerade mal in die ZPO geschaut, dort aber nichts genaues gefunden. Sorry, das ist leider keine große Hilfe

Re: Urkundsprozess - Klageerwiderungsfrist verlängerbar?

Verfasst: 30.09.2010, 16:38
von lamiserable
Ich würde ja sagen, dass sie zu verlängern ist. Aber mein Chef hat Bedenken. Und er wird ungenießbar, wenn er Bedenken hat...
Trotzdem danke...