Begründung Pauschale Mahnkosten 10 € aus MB

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beast
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#1

30.09.2010, 14:47

Hallo Ihr Lieben!
Ich bin mir gar nicht sich ob mein Thema hier richtig ist. Wenn nicht bitte verschieben.

Folgendes Problem:
Ich habe einen Mahnbescheid gemacht und dort Forderung etc. eingetragen. Ich habe dort, wie sonst auch immer, unter Auslagen/Nebenforderungen bei Mahnkosten 10,00 € eingetragen, da unser Mandant den Gegner erst "allein" angemahnt und zur Zahlung aufgefordert hat.
Es wurde dann Widerspruch gegen den MB eingelegt und wir haben in der Klage die 10,00 € als Kosten unseres Mandanten für Porto und Kosten der Mahnung selbst geltend gemacht.
Jetzt bestreitet der gegnerische Anwalt diese 10,00 € mit der Begründung, dass unserem Mandanten die geltend gemachten Kosten für Porto und Kosten des Schreibens selbst dem Grunde und in der Höhe von 10,00 € nicht entstanden sind.

Ich soll diese Kosten jetzt begründen. Aber wie? Ich nehme sonst wenn unser Mdt. vorher gemahnt hat immer die 10,00 € pauschale Mahnkosten und musste die noch nie begründen. Hat jemand das schonmal Erfahrungen gemacht?

Danke schonmal!
[size=150]LG[/size]

[size=150]‹(•¿•)› Ausnahmen sind zahlreicher als Regeln.‹(•¿•)›[/size]
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PinkLady
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#2

30.09.2010, 15:55

"Hinsichtlich der Mahnkosten wird ausgeführt, dass für jede Zahlungserinnerung, d. h. für die Schreiben vom ... und ... eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 erhoben worden ist. MAhngebühren sollen im Allgemeinen die Kosten decken, welche durch das Mahnen entstehen, das sind z. B. der rechnerische Personal- und Zeitaufwand (falls es ne Firma ist), Material- und Arbeitsmittelkosten sowie Portokosten. Insofern sind pauschalierte Mahngebühren in HÖhe von € 5,00 für jede Mahnung nicht lebensfremd und werden als angemessen angesehen."
Oezlem
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#3

13.01.2012, 11:19

Hallo PinkLady!

Ich habe da eine Frage bzgl. der Mahkosten i. H. v. 5,00 €.

Wir haben unsere Mdten bisher ohne Mahkosten angemahnt, unsere KN zu begleichen. Dies haben wir ab diesem Jahr erst geändert. Wenn ich dem Mdten das in Rechnung stelle, wie sieht so etwas aus. Ist es nur in einem Schreiben verfasst o. wird die ihm gestellte Rechnung nochmal geschrieben + der 5,00 € an Mahnkosten oder kann die alte genommen werden? Welche NR. nach dem RVG wäre dann anzuwenden? Sind leider neu für mich, diese Mahnkosten.

Für die Mühe danke ich im Voraus!

Viele Grüße
Oezlem
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#4

13.01.2012, 11:22

Bzw. es ist die RSV des Mdten, die wir anmahnen wollen.
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PinkLady
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#5

02.02.2012, 11:31

Hallo Oezlem,

entschuldige die späte Antwort aber ich war schon eine ganze Weile nicht mehr im Forum unterwegs.

Wenn Du Mandanten oder RSV anmahnst, schreibst Du natürlich keine neue Rechnung, nur wegen den Mahnkosten. Dann müsstest du ja die alten regelmäßig stornieren und würdest auch die Fälligkeit immer wieder aufs neue hemmen.

Nimm die Mahnkosten einfach formlos in Euer Mahnschreiben mit auf. Eine Nr. im VV gibt es dafür nicht, dass ergibt sich aus dem BGB (Verzugsschaden). So verbucht dass das Steuerbüro dann auch.

Ich mache Dir aber keine Hoffnungen, dass die RSV die bezahlt...

Liebe Grüße
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