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Eintrittmöglichkeit / Gehaltsvorstellung in Bewerbung

Verfasst: 27.09.2010, 18:20
von sweety1686
So, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe jetzt meine Bewerbung ganz umgeändert, bloß ich weiss nicht, wie man das mit der Eintrittsmöglichkeit schreiben soll. Laut meinem Arbeitsvertrag habe ich die gesetzlichen Kündigungsfristen zu beachten. In der Bewerbung soll man laut ausgeschriebener Stelle sein Gehaltswunsch äußern, ist meine Vorstellung von 1.450 - 1.650 € zu viel? Verdiene ja jetzt schon 1.450 €.

Bräuchte umbedingt Formulierungsvorschläge zu den beiden Sachen, danke im Voraus

Re: Eintrittmöglichkeit / Gehaltsvorstellung in Bewerbung

Verfasst: 27.09.2010, 18:24
von Andreas
Vielleicht solltest du als Hinweis noch dazuschreiben, daß es hierum geht bzw. Fortsetzung von :

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=34&t=43280" target="blank

Re: Eintrittmöglichkeit / Gehaltsvorstellung in Bewerbung

Verfasst: 27.09.2010, 18:30
von sweety1686
@andreas zwar soll es in eine Bewerbung rein aber nicht in die, die ich letzte Woche hier reingestellt habe, da ich diese komplett überarbeitet / umgestalte habe und nur noch Hilfe brauche wie man das mit der Eintrittsmöglichkeit und Gehaltsvorstellungen brauche.

Mit den Link, den du gemacht hast, hat es gar nichts mehr zu tun.

Re: Eintrittmöglichkeit / Gehaltsvorstellung in Bewerbung

Verfasst: 27.09.2010, 18:40
von misspinky1984
Wie würdest Du es denn schreiben?!

Re: Eintrittmöglichkeit / Gehaltsvorstellung in Bewerbung

Verfasst: 27.09.2010, 18:43
von sweety1686
Ich würde es so schreiben:

Ein Eintritt bei Ihnen ist mir nach den gesetzlichen Kündigungsfristen möglich. Find ich aber nicht so das wahre :-(.

Und das mit dem Gehalt würde ich so schreiben.

Meine Gehaltsvorstellungne liegen zwischen 1.450,00 € bis 1.650,00 €.

Was sagt ihr dazu?

Re: Eintrittmöglichkeit / Gehaltsvorstellung in Bewerbung

Verfasst: 27.09.2010, 18:43
von misspinky1984
Da ich mich in ungekündigter Anstellung befinde, könnte ich Ihrer Kanzlei ab ... auf Vollzeitbasis zur Verfügung stehen.

Meine Gehaltsvorstellungen liegen bei einem Brutto-Jahresgehalt von ... bis ... €.

Re: Eintrittmöglichkeit / Gehaltsvorstellung in Bewerbung

Verfasst: 27.09.2010, 19:51
von Andreas
@Sweety:
Es geht aber darum, daß du ne neue Anstellung finden und dich bewerben willst und Formulierungshilfen willst.

Und erfahrungsgemäß, sag' ich jetzt mal so in meinem jugendlichen Admin-Leichtsinn :P, kommt es öfter vor, daß jemand die Vorgeschichte, Vorkenntnisse, und was weiß ich nicht alles wissen will, um einen möglichst fundierten Rat zu geben. So ein Thema entwickelt sich ja auch :wink:

Aber egal, das andere Thema ist ja eh :closed

Re: Eintrittmöglichkeit / Gehaltsvorstellung in Bewerbung

Verfasst: 28.09.2010, 10:02
von Gina
Dein Wunschgehalt schwankt zwischen 8,37 €/Stunde und 9,52 €/Stunde. Ich finde die Spanne ein bisschen groß. Hast du dir Gedanken gemacht, wie du deinen Gehaltswunsch begründen willst im persönlichen Gespräch? Mehr als jetzt ist immer besser.

Du solltest soviel brutto verlangen, dass nicht weniger als 8,50 € /Stunde dabei herauskommen. Bei einer vorausgesetzten 40-Stunden-Woche sind das: 1.473,33 € brutto, also aufgerundet 1.480,00 €.

Ich glaube, ich würde kein "von-bis-Gehalt" angeben, sondern eine feste Zahl. "Ein Gehalt in Höhe von XXXX brutto halte ich bei meiner Qualifizierung und meiner Berufserfahrung für angemessen."

Re: Eintrittmöglichkeit / Gehaltsvorstellung in Bewerbung

Verfasst: 28.09.2010, 13:00
von Lunashine
Ich würde es vllt ähnlich wie misspinky schreiben:

Da ich mich in ungekündigter Anstellung befinde, könnte ich Ihrer Kanzlei nach Ablauf der gesetzliches Kündigungsfrist, somit ab dem ..., zur Verfügung stehen.

Und ich würde mich bei den Gehaltsvorstellungen, wie Gina sagt, auch ein wenig festlegen. Und geh bei diesem Wert nicht zu tief ran. Denn nach unten wirst du allemal noch gehandelt...

Re: Eintrittmöglichkeit / Gehaltsvorstellung in Bewerbung

Verfasst: 28.09.2010, 13:10
von PinkLady
Ich habe es immer wie MissPinky geschrieben und bin damit gut gefahren. Dass Du die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten musst wissen die Arbeitgeber auch allein, es sind Anwälte!!!

Was ich allerdings überhaupt garnicht reinschreiben würde sind die Gehaltsvorstellungen. Ich weis nicht ob es im "Westen" so üblich ist, aber bei uns macht das keiner. Es gibt sicher Chefs die sich dann die "Billigste" raussuchen. Das Ergebnis ist klar. Sowas verhandelt man doch im Vorstellungsgespräch besser, dann kann man seinen Preis auch gleich noch mit den passenden Argumenten unterlegen.