Übernahme der Kosten bei Einstellung OWi

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Curry
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#1

20.02.2007, 14:07

Hallo!

Wir haben hier eine Verkehrssache. Gegen unseren Mandanten wurde ermittelt (Staatsanwaltschaft). Hier waren wir nich direkt tätig (kein Schreiben gefertigt). Das Verfahren wurde hinsichtlich des Vorwurfs einer Straftat eingestellt und wegen der Verfolgung der noch in Frage stehenden Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle abgegeben.

Von dieser wurde dann eine Verwarnung/Anhörung ausgesprochen mit einem Bußgeld von 35 €. Daraufhin haben wir die Bußgeldstelle angeschrieben und zur Sache vorgetragen (u. a. war unser Mandant zum Zeitpunkt des Unfalls noch keine 14 Jahre alt).

Nun wurde das Verfahren aufgrund der von uns vorgebrachten Tatsachen eingestellt (ich gehe mal davon aus, dass dies auf der Tatsache beruht, dass unser Mandant noch keine 14 Jahre alt war).

Meine Frage ist nun, was könnte ich in dieser Angelegenheit abrechnen und muss die Bußgeldstelle eventuell die Kosten für diese Angelegenheit übernehmen?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#2

20.02.2007, 14:19

In dem Einstellungsbeschluß steht doch eigentlich immer, was mit den Kosten passiert ..... oder????

Oh man, ich kann Bußgeldsachen überhaupt nicht leiden und muss jedesmal im Kommentar nachlesen, wie ich das abrechnen kann :evil:
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Curry
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#3

20.02.2007, 14:26

Nee, in dem Beschluss steht gar nichts weiter drin, außer, dass eben das Verfahren eingestellt wurde.

Ich hasse solche Sachen auch. In dieser Angelegenheit würden wir wahrscheinlich nichts abrechnen gegenüber dem Mandanten, aber wenn es die Bußgeldstelle tragen müsste...
Curry

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Gast

#4

20.02.2007, 14:28

ruf doch mal beim Gericht an und frag, wer hier jetzt eigentlich die Kosten trägt ......

frei nach dem Motto, bevor ich ärger mit dem Chef bekomme, frag ich lieber sie ....

Preußi
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Curry
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#5

20.02.2007, 14:31

Bei Gericht war es ja noch gar nicht, die Bußgeldstelle hat ja noch ermittelt.
Curry

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Gast

#6

20.02.2007, 14:33

dann ruf eben dort an
Gast

#7

20.02.2007, 19:50

Mit Partei kannst du die Grundgebühr abrechnen, die Mittelgebühr für Bußgeldsachen unter 40,00 Euro und die Gebühr für die Einstellung. Ohne Rechtsschutzversicherung eine beträchtliche Summe für den Mandanten. Desweiteren solltest du auf jeden Fall die Kosten aufgrund der Einstellung der zuständigen Behörde auferlegen lassen. Meistens steht es so in einem Beschluss, dass die Kosten der Staatskasse auferlegt werden. Bei dir ist das nicht der Fall, aber ich würde es versuchen.

Viel Erfolg.

LG
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