Zwangsvollstreckung

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Sabrina_1985
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#1

16.02.2007, 08:29

Hallo, hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Ich habe einen Titel über ca. 650,00 €. Schuldner hat wohl kein Geld u. auch keinen Wohnsitz mehr. Nun ist in Erfahrung gekommen, dass er zu einer Erbengemeinschaft gehört, die eine Eigentumswohnung geerbt haben u. gerade veräußern. Eigentlich wollte ich eine Zwangssicherungshypothek beantragen, geht aber nicht weil der Gegenstandswert ja niedriger als 750,00 € ist.

Wie kann ich weiter vorgehen? Eventuell irgenwelche Kosten ansetzen, dass der Titel über 750,00 € ist?

Ich möchte auch die Geschwister des Schuldners ausfindig machen! Wie gehe ich da am besten vor? Vielleicht ist über die ja was zu holen?!

Liebe Grüße Sabrina
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PeeDee
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#2

16.02.2007, 10:09

100 € an sonstigen Kosten ist schwer. Vielleicht vorherige ZV Versuche? EMA? Zustellkosten? Blöd, das die Zinsen nicht zählen.

Hat der vielleicht ein Konto?

Was willst du denn bei den GEschwistern holen? hat du auch ein Titel gegen die? aber das geht vielleicht mit Supercheck.
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Bürozicke
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#3

16.02.2007, 10:24

Kann man evtl. übers Gericht ansetzen? Also über die Nachlassabteilung?
Evtl. könnte man dort gleich mal anmelden, dass man Forderungen gegen den betreffenden Erben hat und hier gleich mal eine Pfändung ankündigt.

Ansonsten würd ich evtl. auch mal bei einem - möglichst kompetenten - GVZ nachfragen, vielleicht hätte da einer einen Tip, wie man am besten vorgeht.

Die Geschwister werden ja nicht für den Schuldner eintreten müssen, oder?
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
Gast

#4

16.02.2007, 10:35

Versuch doch mal herauszufinden über welchen Notar diese Eigentumswohnung verkauft werden soll. I.d.R. fließen diese Gelder doch über ein Anderkonto beim Notar und da pfändest Du dann rein.

Dann kannste Dir den umständlichen Weg über die Sicherungshypothek etc. sparen.

Preußi
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Grübchen
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#5

16.02.2007, 10:58

Wer wohnt denn in der Eigentumswohnung, wird da keine Miete bezahlt. Dann ein Pfüb als Drittschuldner den MIeter der Wohnung

Gruß Grübchen
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Sabrina_1985
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#6

16.02.2007, 12:35

Erstmal vielen Dank für die schnellen vielen Tips und Anregungen.

Die Mutter hat in der Eigentumswohnung gewohnt u. ist verstorben. Die Kinder (gegen einen haben wir eine Forderung) der Mutter haben das wohl geerbt u. veräußern die Wohnung jetzt über die Volksbank; es steht ausdrücklich drin, dass die Erbengemeinschaft keine Kontakte wünscht (es sind also keine näheren Daten angegeben).

Mein Chef meinte wir sollten einen Pfüb gegen die Geschwister machen?! Erst mal müsste ich wissen, wer die sind u. zweitens bringt das was? Der Titel ist ja über 650,00 €, wenn ich jetzt andere Zwangsvollstreckungsversuche unternehme, die nichts bringen u. dadurch Kosten auslöse, kann ich die dann in die Zwangssicherungshypothek mit aufnehmen oder muss ich die erst festsetzen lassen, dass ich die in den Antrag nehmen kann?

Danke für Eure Mithilfe!
Gast

#7

16.02.2007, 13:39

haben die evtl. schon einen Käufer oder kauft die Volksbank diese Wohnung????

Ggf. würde ich eher einen PfüB bei der Volksbank machen.
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Sabrina_1985
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#8

16.02.2007, 18:06

Die Volksbank verkauft die Immobilie für die Erbengemeinschaft. Ich könnte also einen Pfüb gegen die Volksbank machen, da die die Wohnung veräußern? Würde das gehen?

Sorry für die dummen Fragen, aber von ZV hab ich ehrlich gesagt nicht so einen Plan!
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Sabrina_1985
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#9

16.02.2007, 18:11

Für den Pfüb bräuchte ich allerdings die Adresse des Schuldners u. da habe ich ja nur die Erbengemeinschaft mit Familiennamen u. die Adresse der Eigentumswohnung die veräußert werden soll. Da wohnt ja keiner u. wird wohl auch keiner anzutreffen sein.

:titanic SOS!!!!!!
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Sabrina_1985
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#10

20.02.2007, 08:39

kann jemand weiterhelfen??
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