habe da mal eine Frage bezüglich Betriebsausflügen/Veranstaltungen und Feiern des Betriebes:
Kann der Chef einem eine Abmahnung geben, wenn man nicht auf betrieblichen Feiern usw. erscheint?
Wie vehält sich das besonders bei Feiern usw. in der Freizeit (außerhalb der vertraglichen Arbeitszeit)?
Wenn eine Feier/Veranstaltung ín der Freizeit stattfindet, muss der Chef die Zeit als Überstunden auszahlen?
Ist es generell Pflicht auf die Feiern/Ausflüge des Betriebes zu gehen, wenn diese in der Freizeit stattfinden?
Vielen Dank für eure Antworten
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LG, mondhase448