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Nichtzulassungsbeschwerde

Verfasst: 25.08.2010, 11:32
von pasc1976
Hallo zusammen!

Stehe irgendwie auf dem Schlauch und benötige Eure Hilfe. Habe zwar schon in älteren Beiträgen gesucht, aber bin nicht so richtig schlau daraus geworden. :oops:

Also, haben ein Urteil vom Arbeitsgericht erhalten. Demnach wurde unsere Klage abgewiesen. GW 5000,- EUR. Die Berufung wird nicht zugelassen. Kann ich jetzt Nichtzulassungsbeschwerde einlegen und wenn ja, wo?

In § 511 ZPO finde ich lediglich etwas über die Statthaftigkeit der Berufung.

Re: Nichtzulassungsbeschwerde

Verfasst: 25.08.2010, 12:17
von Adora Belle
Was heißt denn das?
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Steht das im Urteil?

Re: Nichtzulassungsbeschwerde

Verfasst: 25.08.2010, 12:27
von pasc1976
Ja

1. Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen
2. Streitwert 5.000,-
3. Die Berufung wird nicht zugelassen

Re: Nichtzulassungsbeschwerde

Verfasst: 25.08.2010, 12:33
von gkutes
Die Nichtzulassung der Berufung gem. § 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist unanfechtbar.

http://books.google.de/books?id=co1-n76 ... ht&f=false
dort S 472 Rn 24

Re: Nichtzulassungsbeschwerde

Verfasst: 25.08.2010, 12:34
von skugga
Adora Belle hat geschrieben:Was heißt denn das?
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Steht das im Urteil?
Irgendwie kann ich mir das in dieser Form auch nicht recht vorstellen. Ich weiß, dass in der Rechtsmittelbelehrung bei arbeitsgerichtlichen Urteilen gerne ein bißchen verschwurbelte Formulierungen stehen, dunkel habe ich aber im Kopf, dass da nur was von gesondert steht und mit der normalen Einlegung der Berufung erstmal so gar nix zu tun hat.

Insofern: Welcher von den in § 64 ArbGG genannten Fällen trifft denn zu? Gegebenenfalls wärs hübsch zu wissen, um was genau es denn in der Klage ging.

Re: Nichtzulassungsbeschwerde

Verfasst: 25.08.2010, 12:35
von Adora Belle
Hmpf. Wußt ich nicht, daß das ArbG das in jedem Fall mit reinschreibt. Hier ist doch aufgrund der Beschwer gar keine Zulassung nötig. Schau mal in § 64 ArbGG.

Re: Nichtzulassungsbeschwerde

Verfasst: 25.08.2010, 12:39
von pasc1976
Mehr steht nicht. In der Begründung wird allerdings noch einmal näher darauf eingegangen:

"Nachdem sich die Entscheidung über mehrere Streitgegenstände verhält und ein Rechtsmittel eingelegt werden könnte, für diesen FAll aber keine Gründe gem. § 64 Abs. 3 ArbGG zu erkennen sind, welche die Zulassung einer solchen Berufung gebieten wüden, war dies nach der ausdrücklichen Anordnung des Gesetzgebers in den Urteilstenor aufzunehmen"

Re: Nichtzulassungsbeschwerde

Verfasst: 25.08.2010, 12:42
von pasc1976
Es geht um Vergütungsansprüche aus geleistetem Bereitschaftdienst sowie der Verpflichtung, die Pausenzeiten zu vergüten.

Re: Nichtzulassungsbeschwerde

Verfasst: 25.08.2010, 12:46
von gkutes
siehe #4

Re: Nichtzulassungsbeschwerde

Verfasst: 25.08.2010, 12:57
von Re1108
Ich seh das so wie gkutes auch.

Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde hier bereits der "Grundanspruch" auf die geltend gemachten Vergütungen durch das Gericht verneint. Wenn dem so ist, spielt auch die Höhe der geltend gemachten "Forderung" keine Rolle, da diese für den Grundanspruch unerheblich sind.