Bewerbung: Antworten auf E-Mail des RA oder besser nicht?

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tiko73

#1

14.02.2007, 12:26

Ich würd gerne mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören.

Ich habe am Montag einige Bewerbungen rausgeschickt und nun habe ich heute eine E-Mail folgenden Inhalts von einem RA bekommen (anscheinend von ihm direkt, nicht von ner Refa):
Sehr geehrte Frau K.,

wir danken Ihnen für die Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen.

Mit Rücksicht darauf, dass ich zahlreiche auswärtige Termine wahrzunehmen habe und in Anbetracht der bevorstehenden Karnevalstage bitte ich um Verständnis, dass ich erst in der 9. Kalenderwoche auf Ihre Bewerbung zurückkommen werde.

Mit freundlichen Grüßen
RA
Meine Frage ist nun, soll ich ihm per Mail so was antworten wie: Vielen Dank für die Info. Ich freue mich, bald wieder von Ihnen zu hören.

Oder soll ich das lieber lassen?

Mein Bruder meint, ich solle antworten. Er macht das immer so, hat allerdings mit seinen Bewerbungen bisher nicht so den berauschenden Erfolg (ist aber auch die Frage, obs daran liegt).

Eine Freundin (ist allerdings Architektin) hat das bisher immer eben nicht gemacht und kann eine ganz beachtliche Zahl an Vorstellungsgesprächen vorweisen (im Gegensatz zu meinem Bruder) und schwört drauf, dass das wohl eher einen nervenden Eindruck macht.

Ich bin mir halt nicht sicher. Aus der Masse der anderen Bewerber steche ich damit sicher hervor, die Frage ist nur ob positiv oder negativ. Kann sein, dass er denkt, die kümmert sich um ihre Bewerbung, kann aber auch sein, dass der so im Streß ist, dass er es nervig findet und denkt, was will die denn, ich hab der doch grad geschrieben.

Andererseits, wenn das als Brief heute früh in der Post gewesen wäre, würd ich mich ja nicht melden. Wenn er aber auf den AB gesprochen hätte, würd ich ihn vielleicht kurz zurückrufen.

Hach, ich weiß im Moment echt nicht, was besser ist.

Jetzt kennt ihr mein Dilemma und ich hoffe, dass ihr mir ein paar Ratschläge geben könnt.

Wie ist das, wenn sich in eurer Kanzlei jemand bewirbt und ihr so etwas per Mail schickt? Erwartet ihr ne Antwort oder findet ihr das eher nervig und störend?

Fragen über Fragen.

Ratlose Grüße ...
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Bluerabbit
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#2

14.02.2007, 12:29

Da du dich auf einen entsprechenden Brief nicht gemeldet hättest, solltest du das auf die Mail auch nicht machen (ist ja im Prinzip ein Brief, nur elektronisch versandt). Ich würde mich auch nicht melden. Das zieht nur die Bearbeitungszeit nach hinten.
Liebe Grüße
Christiane

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#3

14.02.2007, 12:31

Also ich würde anstelle der Kanzlei keine Antwort erwarten. Mir würde es aber auch nicht negativ auffallen. Ich würde die Antwort E-Mail der Bewerberin einfach löschen und fertig. Denke nicht, dass eine Antwort-E-Mail nötig ist.
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Curry
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#4

14.02.2007, 12:31

Ich denke, dass du darauf nicht antworten solltest. Wie der RA ja schreibt ist er in der nächsten Zeit sehr beschäftigt, ich denke da würde es ihm nicht helfen, wenn sein E-Mail-Posteingang überquilt (wahrscheinlich haben sich ja auch noch Andere beworben).
Curry

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#5

14.02.2007, 12:32

das ist natürlich ein gewaltiges problem. versteh deine sorgen und ängste.

betrachtet aus der sicht des ra würde ich es sicherlich positiv bewerten, wenn sich die person meldet und mir den eingang des schreibens vielleicht bestätigt. mehr würd ich aber auch net schreiben (hiermit bedanke ich mich für ihre nachricht vom ... und hoffe auf eine positive rückantwort. mfg) mehr net. einfach als aufmerksamkeit.

aus sicht von dir ist es wirklich schwer zu beurteilen. da der anwalt im stress steckt, sind solche "sinnlosen" sachen vielleicht nicht angebracht.

ich kann dir nur so viel sagen,

wie man es macht, man macht es falsch.

hör auf dein bauchgefühl und entscheide danach.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
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#6

14.02.2007, 12:34

Ich würd auch nicht antworten. Im Prinzip ist ja nur einen Eingangsbestätigung Deiner Bewerbung und ein Hinweis auf eine mögliche "Bearbeitungsdauer".
Jara
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#7

14.02.2007, 12:40

Hey Tina,

meiner Meinung nach machst du dir darüber viel zu viele Gedanken :-)

Ich bin auch so, daher kenne ich das... :lol:

Mach einfach das, was du selber als erstes gedacht hast! Hattest du den Impuls zu antworten und dich zu bedanken oder es einfach hinzunehmen?

Ich finde es zuviel gedacht, dass wegen einer Email du als Bewerberin ausscheiden würdest, das glaube ich nicht!

Eine Antwort wird sicherlich nicht unbedingt erwartet, aber ich finde überhaupt nichts dabei zu antworten, kurz und freundlich!

Wenn der Anwalt so etwas absolut nicht wollte, dann hätte er sich nicht per Email gemeldet, denke ich!

Also ich glaube nicht, dass eine Bewerbung an dieser einen Email scheitern kann!!!
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#8

14.02.2007, 13:16

Hej tiko!
Stimme Jara da voll und ganz zu. Die Bewerbung wird bestimmt nicht an dieser mail scheitern, ob geschrieben oder eben nicht. Nimm Dir einfach einen ruhigen Moment und hör in Dich, was sich für Dich richtig "anfühlt". Oder denk eben an Deinen ersten Impuls, den Du hattest. Nicht unbedingt an das was richtig, falsch, oder sonst wie sein könnte oder was das Ratgeberbüchlein sagt (das nächste sagt mit Sicherheit was anderes!)

Du machst das schon richtig!

LG von leilani
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#9

14.02.2007, 14:52

also ich würde wahrscheinlich auch nicht antworten.. da du auf einen Brief auch nicht antworten würdest (ich auch nicht)..
tiko73

#10

14.02.2007, 15:05

Ich danke euch für eure Meinungen.

Ich bin im Moment soweit, dass ich sage, also besser nicht antworten (werd ich wohl auch nicht). Allerdings fänd ich es höflicher, wenn ich kurz antworten würde. Aber wahrscheinlich wird wohl auch keine Antwort erwartet werden.

@jara
Ja, ich weiß, bei sowas mach ich mir dann immer gleich viel zu viele Gedanken. Das Problem ist, wenn ich einmal damit angefangen habe, hört das auch so schnell meist leider nicht wieder auf :-)

Aber es ist schön, wenn man Leute hat, die man bei sowas nach ihrer Meinung oder ihrem Rat fragen kann.

:thx
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