Betrugswarnung der RA-Kammern

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Andreas

#1

06.08.2010, 15:58

Hallo,

soeben flattert uns ein Emailnewsletter der RAK Koblenz in's Postfach. Ich erlaube mir, in der Hoffnung, damit eine vernachlässigbare Urheberrechtsverletzung zu begehen :wink:, den Artikel hier der Dringlichkeit halber komplett wiederzugeben:

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Aktuelles aus der Kammer:

Warnung vor Betrugsmasche mit gefälschten Schecks


Per E-Mail wenden sich angebliche ausländische Mandanten an deutsche Anwaltskanzleien mit der Bitte um Übernahme eines Mandats verbunden mit der Bitte, den erforderlichen Vergütungsvorschuss zu benennen. Wird dieser genannt, treffen kurz darauf ausländische Bankschecks ein – meist in Dollar -, mit einem Betrag, der den Vergütungsvorschuss exorbitant übersteigt. Entweder soll der überschießende Betrag sofort an einen angeblichen Gläubiger weiter transferiert werden, der anderenfalls die wirtschaftliche Existenz bedrohende Schritte unternimmt. Oder die Überzahlung wird als Versehen deklariert und um sofortige Rücküberweisung gebeten, da die Geldmittel für die Fortführung des Betriebs von existenzieller Bedeutung seien.

Eine andere Variante ist die Beauftragung eines Anwalts zur Durchsetzung angeblicher Unterhaltsansprüche. Kurz darauf treffen Dollarschecks ausländischer Banken mit hohen Beträgen beim Anwalt ein. Auch hier soll das Geld nach Scheckeinlösung auf dem Anderkonto so schnell wie möglich weitertransferiert werden, da es sich ja schließlich um existenziell wichtigen Unterhalt handele.

Die Täter versuchen den Umstand auszunutzen, dass eingereichte Schecks auf dem eigenen Konto sofort gutgeschrieben werden – allerdings mit dem entscheidenden Vorbehalt „Eingang vorbehalten“. Im internationalen Scheckverkehr kann der Zeitraum, in dem der Eingang vorbehalten bleibt, durchaus lange sein. In einem Fall dauerte es 14 Tage, bis die Gutschrift rückgebucht wurde, weil der Scheck gefälscht war. In diesem Zeitraum versuchen die angeblichen Mandanten, den Anwalt zu einer raschen Weiterüberweisung der angeblich ja bereits bei ihm eingegangenen Gelder zu veranlassen. Haben sie Erfolg, wird das angeblich bereits vorhandene Geld weitertransferiert, bevor die Gutschrift rückgebucht wird, weil der Scheck gefälscht war – der Anwalt bleibt dann auf dem Schaden sitzen. Deshalb ist es auch kein Zufall, dass Sachverhalte konstruiert werden, die den Anwalt auch einem erhöhten moralischen Druck aussetzen, dass Geld sofort weiter zu überweisen. Obwohl in allen drei Fällen Merkwürdigkeiten auftraten, die die Anwälte schließlich zu einer Geldwäscheverdachtsanzeige veranlassten, ist doch nicht ausgeschlossen, dass die Betrugsmasche künftig professioneller wird. Es besteht daher Anlass, die Kolleginnen und Kollegen nochmals darauf hinzuweisen, dass über Scheckgeld erst dann verfügt werden kann, wenn die Bank nicht nur den Scheckbetrag gutgeschrieben hat, sondern auch die wirksame Einlösung bestätigt. Da die Banken dies nicht von sich aus tun, ist unbedingt bei der Bank nachzufragen. Wird obige Betrugsmasche als solche gleich erkannt und Anzeige bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet, so sollten die Kolleginnen und Kollegen – auch wenn es sich nicht mehr um eine Geldwäscheverdachtanzeige nach § 11 GwG handelt – gleichwohl eine Kopie der Strafanzeige an den Geldwäschebeauftragten der BRAK, Littenstraße 9, 10179 Berlin übersenden.

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Ich werte es nicht, sondern gebe es nur wieder. Ihr solltet aber aufpassen, falls irgendwas verdächtig Aussehendes in eure Kanzlei flattert, und ggf. eure Chefs darauf hinweisen, falls Ihr den Kammer-Newsletter nicht bekommt oder es bei euch nicht drinsteht!

Möglich und denkbar sind auch Abweichungen, damit die Masche noch etwas weiter funktioniert. Mir ist sie bereits aus anderen Bereichen, z. B. dem Pferdekauf und dem Autokauf, bekannt, wo mit gleicher Taktik Schecks über zu hohe Beträge überreicht / übersandt werden und man direkt Bargeld mitnehmen will.

Also, ReNo-Kollegen: Seid auf der Hut :daumen
Sonnenkind
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#2

06.08.2010, 16:04

Danke für die Info!
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Pepsi
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#3

06.08.2010, 17:56

:thx
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charly03
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#4

06.08.2010, 18:03

:dankeschoen
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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repfiffi
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#5

06.08.2010, 18:25

oh man, was die sich nicht alles einfallen lassen.... :roll:


:thx
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

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misspinky1984
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#6

06.08.2010, 18:43

Danke, lieber NOCH Bürovorsteher :wink:
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Andreas

#7

06.08.2010, 20:17

Gerne doch :D

@misspinky1984:

Dann sollte ich vielleicht oben abschließend auch schreiben:

Also, liebe NOCH-ReNo-Kollegen: Seid auf der Hut!

Wobei ich das Thema jetzt nicht hierhin tragen möchte :wink:
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nici01
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#8

06.08.2010, 20:22

:dankeschoen Andreas
Gruß Nici
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Trynnchylld
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#9

13.08.2010, 15:46

:thx
Lieber Gruß, Trynn

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#10

18.08.2010, 14:56

:thx
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