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Kathy
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#2
16.01.2006, 08:17
Das habe ich auch schon gelesen. Wie solle ma des denn dann machen
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Am besten fahren wir bei dem Empfänger selbst vorbei, lesen ihm das Schreiben vor Zeugen vor und lassen ihn dann schriftlich bestätigen, dass er weiß was drin steht
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
. Bei einem Einschreiben-Rückschein wirds nicht abgeholt
![Böse :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
das Einwurfeinschreiben hat der Empfänger nicht gekriegt :twisted: - wie soll das denn dann vonstatten gehen
MfG Kathy
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Kaylie
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#3
16.01.2006, 08:43
na toll, wenn man sich bisher darauf berufen konnte, dass ein schreiben das man als einwurf-einschreiben verschickt als zugestellt gilt sobald es in den briefkasten geworfen wurde, ob es nun der empfänger liest oder nicht, wird einem dieses auch noch zunichte gemacht
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wifey
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#4
16.01.2006, 11:03
tja, wir können ja zukünftig alles über den GV zustellen lassen
Ich frage mich nur, wer die Kosten dann anschließend übernimmt
Viele Grüße
ich