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Verfasst: 11.02.2007, 16:28
von Shaya
Wir führen unsere Fristenkalender nur im Rechner.

Meines Erachtens gibt es keine Aufbewahrungsfristen für Fristen-/Terminkalender. Sollte dies doch der Fall sein, warum 10 Jahre? Selbst die Akten werden bei uns alle 6 Jahre vernichtet (siehe BRAO). Da bringt einem der Fristenkalender ehrlich gesagt auch nicht mehr viel!

Shaya

Verfasst: 11.02.2007, 17:05
von Sandra86
Bei uns werden Akten nach der Ablage 10 Jahre aufbewahrt und die Fristenkalender auch (im Tresor) - das is wohl irgendwo so vorgeschrieben - ich war da mal auf sonem Seminar - da hat die gute Frau das dort auch gesagt. hm. hätt ich mir ja auch mal aufschrieben können.. hm..

Verfasst: 11.02.2007, 19:20
von Pepsi
@Shaya: sind das nicht 7 Jahre? (bin jetzt zu faul nachzusehen)

hm, vielleicht kommt ja noch jemand schlaues, der uns weiterhelfen kann.. irgendwas muss ja dran sein

Verfasst: 11.02.2007, 19:25
von Nesrin22
bei uns befinden sich die fristenkalender der letzten 30 jahre im keller.. die chefs wollen dass die alle noch aufbewahrt werden sollen.. macht zwar meiner meinung nach keinen sinn.. aber ich glaube einige von denen hängen an diesen kalendern.. keine ahnung..

es würde mich aber schon mal interessieren ob es da eine gesetzliche frist gibt.??? warte jetzt mal auf eure antworten .. mal sehen was draus wird.. ;)

Verfasst: 11.02.2007, 21:12
von Sandra S.
Glaube auch nicht, dass es für den Fristenkalender eine Aufbewahrungsfrist gibt.

Und falls es mal zu einem Wiedereinsetzungsantrag kommen sollte, wird wohl kein Gericht verlangen, dass die Fristenkalender der letzten 10 oder 5 Jahre vorgelegt werden müssen. Was will man damit beweisen?

Beim Wiedereinsetzungsantrag muss man nur glaubhaft machen, dass die Kanzlei so organisiert ist, dass es "im Normalfall" zu keinem Fristversäumnis kommen kann. Man muss genau ausführen, wer die Fristen notiert (von wegen langjährige ausgebildete zuverlässige Kraft), wer das kontrolliert (Stichproben durch RA), durch wen die Faxnummer, Seitenanzahl etc. kontrolliert wird und wer die Frist dann letztendlich streichen darf. Einen Fristenkalender musst du da nicht vorlegen, vielleicht wenns hochkommt, den vom laufenden Jahr, aber sonst kann ich mir das nicht vorstellen.
Weiß das übrigens aus eigener Erfahrung und da ist unser Antrag durchgegangen, ohne dass wir irgendwelche Fristenkalender vorlegen mussten. :wink:

Verfasst: 12.02.2007, 19:58
von wifey
mal ganz abgesehen davon, dass für die Glaubhaftmachung eine eidesstattliche Versicherung ausreichen sollte