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Verfasst: 10.02.2007, 14:22
von Anton79
:-) und zwar auch die alten 386 pc´s von 1996. wo nicht mal windows richtig lief ;-)

Verfasst: 10.02.2007, 14:31
von katuscha
Man braucht das Fristenbuch doch, um zu beweisen, das man keine Frist versäumt hat bzw. für die Wiedereinsetzung, wenn man die Frist doch aus irgendeinem Grund (am falschen Tag eingetragen, usw.) versäumt. :?:
Dann werde ich auf Arbeit sagen, dass es keine konkrete Vorschrift gibt, sondern dass die Kanzlei das für sich entscheiden muss, wie lange es den Fristenkalender aufheben will.

Verfasst: 10.02.2007, 14:41
von Anton79
aber wieso solltem an das denn 10 jahre bracuen!? wenn die frist vorbei ist, merkt man das schon in den nächsten wochen und wenn man es gemerkt hat läuft die frist zur wieder einsetzung.

Verfasst: 10.02.2007, 15:02
von Pepsi
Anton79 hat geschrieben::-) und zwar auch die alten 386 pc´s von 1996. wo nicht mal windows richtig lief ;-)
nu werd ma nich komisch, auf meinem 386 lief Win 3.1 sehr gut!! ;-)

Verfasst: 10.02.2007, 19:29
von Anton79
oder war das sogar noch ms dos zeit??? ;-) ne windoof gab es da schon ;-)

Verfasst: 10.02.2007, 20:23
von Pepsi
wann war MS DOS Zeit? also als ich n 386er hatte, gabs schon Win 3.1 (das war... hm weiß gar nicht mehr so genau, muss irgendwas um 1993 gewesen sein?!

Verfasst: 10.02.2007, 20:39
von Anton79
hmm, ms dos gabs auch in den 90 er , hmm ich meine so 1993 war das noch das noch auf jedem rechner. egal, lang lang ists her.

man kann ja über windowas XP und so weiter sagen was man will, im gegensatz zu früher ist das schon ein enormer fortschritt.

also ms dos war echt übel.

Verfasst: 10.02.2007, 21:09
von wifey
katuscha hat geschrieben:Man braucht das Fristenbuch doch, um zu beweisen, das man keine Frist versäumt hat bzw. für die Wiedereinsetzung, wenn man die Frist doch aus irgendeinem Grund (am falschen Tag eingetragen, usw.) versäumt. :?:
Dann werde ich auf Arbeit sagen, dass es keine konkrete Vorschrift gibt, sondern dass die Kanzlei das für sich entscheiden muss, wie lange es den Fristenkalender aufheben will.
:sorry , wenn ich noch mal ganz blöd nachfrage: Wie will man mit einem Buch, in dem man selber irgendwelche Sachen einträgt, beweisen, dass man sich an die dort eingetragene Frist auch gehalten hat? :bahnhof

Wenn ich Euch meinen alten Kalender von 1998 z. B. vorlege und Euch da zeige, dass ich eingetragen hatte, dass ich da ne Verabredung mit ner Freundin zum Kinobesuch hatte.... dann ist das doch noch lange kein Beweis, dass ich auch wirklich da war ????

Verfasst: 10.02.2007, 21:14
von Anton79
eben, deswegen gilt m.E. eine aufbewarhungsfrist für fristenbücher nicht.

würde mich schon sehr sehr überraschen

Verfasst: 11.02.2007, 08:50
von wifey
schön :hurra dann sind wir uns ja schon mal einig :-)