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Aufbewahrung Fristenkalender

Verfasst: 09.02.2007, 14:38
von katuscha
[font=Times New Roman] [/font]Hallo, ich muss herausfinden, ob es für den Fristenkalender auch Aufbewahrungsfristen gibt. Oder hängt es von der Kanzlei ab, schließlich ist es ja ein eventuelles Beweismittel bei Wiedereinsetzung.
Im Internet habe ich nichts gefunden.
Kann mir jemand helfen??

mfg katja

Verfasst: 09.02.2007, 15:40
von Caroberg
soviel wie ich weiß, muss man diese dinger 10 jahre aufbewahren, kann mich aber auch irren.

Verfasst: 09.02.2007, 15:43
von Gast
ich kann mich der Meinung von Caroberg nur anschließen. Zumindest bewahren wir unsere mind. 10 Jahre auf.

Preußi

Verfasst: 09.02.2007, 16:05
von PeeDee
Ich meine die 10 Jahren haben auch was mit dem Finanzamt zu tun. Oder Unternehmensprüfung

Verfasst: 09.02.2007, 20:49
von Pepsi
was hat ein Kalender mit irgendwelchen Prüfungen zu tun?!

also mit 10 Jahre kannste nix falsch machen..

Verfasst: 09.02.2007, 23:14
von wifey
Hallo Katuscha,

erstmal :welcome

und ne blöde Frage: warum sollte der Fristenkalender überhaupt aufbewahrt werden? (Bin wohl doch zu lange aus'm Büro raus) Da trage ich doch nur die Fristen ein. Will man damit belegen, dass ne Re(No)Fa irgendwas richtig oder falsch eingetragen hat?
:bahnhof

Ich hab zwar auch noch die Kalender der letzten 3 Jahre - aber nur, weil ich zu faul bin, den Schrank aufzuräumen.

Wenn der Kalender wirklich ein Beweismittel für irgendwas sein soll, dann darf man meiner Meinung nach nur was mit dokumentenechten Kugelschreiber eintragen ....

Klär mich mal bitte einer auf ...

Verfasst: 10.02.2007, 11:37
von Pepsi
na so genau weiß ich es auch nicht.. wir haben diesen roten schmalen Kalender, wo wir Termine und Fristen eintragen (Chefe hat keinen PC).. ok im PC stehen die auch drin, aber wenn der mal abkackt!?

Verfasst: 10.02.2007, 11:40
von Lucilla
In meinem alten Büro wurden glaube ich auch die Kalender aus den letzten 5 Jahren aufbewahrt. Aber auch nur, weil dort alles (aber auch wirklich alles) aufbewahrt wurde.

Ich habe bisher aber auch noch keine Vorschrift gesehen, die diese Frage beantworten könnte.

Verfasst: 10.02.2007, 14:16
von Anton79
wäre mir neue dass es auch für kalender ne aufbewahrungsfrist gibt!

denkt mal daran: Esgibt viele kanzleien die haben gar keinen kalender mehr - als Buch , sondern nur EDV

Verfasst: 10.02.2007, 14:19
von Pepsi
naja dann bewahren die halt den PC auf :lol: