Aufbewahrung Fristenkalender
- katuscha
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Man braucht das Fristenbuch doch, um zu beweisen, das man keine Frist versäumt hat bzw. für die Wiedereinsetzung, wenn man die Frist doch aus irgendeinem Grund (am falschen Tag eingetragen, usw.) versäumt.
Dann werde ich auf Arbeit sagen, dass es keine konkrete Vorschrift gibt, sondern dass die Kanzlei das für sich entscheiden muss, wie lange es den Fristenkalender aufheben will.
Dann werde ich auf Arbeit sagen, dass es keine konkrete Vorschrift gibt, sondern dass die Kanzlei das für sich entscheiden muss, wie lange es den Fristenkalender aufheben will.
- Pepsi
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nu werd ma nich komisch, auf meinem 386 lief Win 3.1 sehr gut!!Anton79 hat geschrieben: und zwar auch die alten 386 pc´s von 1996. wo nicht mal windows richtig lief
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wann war MS DOS Zeit? also als ich n 386er hatte, gabs schon Win 3.1 (das war... hm weiß gar nicht mehr so genau, muss irgendwas um 1993 gewesen sein?!
hmm, ms dos gabs auch in den 90 er , hmm ich meine so 1993 war das noch das noch auf jedem rechner. egal, lang lang ists her.
man kann ja über windowas XP und so weiter sagen was man will, im gegensatz zu früher ist das schon ein enormer fortschritt.
also ms dos war echt übel.
man kann ja über windowas XP und so weiter sagen was man will, im gegensatz zu früher ist das schon ein enormer fortschritt.
also ms dos war echt übel.
, wenn ich noch mal ganz blöd nachfrage: Wie will man mit einem Buch, in dem man selber irgendwelche Sachen einträgt, beweisen, dass man sich an die dort eingetragene Frist auch gehalten hat?katuscha hat geschrieben:Man braucht das Fristenbuch doch, um zu beweisen, das man keine Frist versäumt hat bzw. für die Wiedereinsetzung, wenn man die Frist doch aus irgendeinem Grund (am falschen Tag eingetragen, usw.) versäumt.
Dann werde ich auf Arbeit sagen, dass es keine konkrete Vorschrift gibt, sondern dass die Kanzlei das für sich entscheiden muss, wie lange es den Fristenkalender aufheben will.
Wenn ich Euch meinen alten Kalender von 1998 z. B. vorlege und Euch da zeige, dass ich eingetragen hatte, dass ich da ne Verabredung mit ner Freundin zum Kinobesuch hatte.... dann ist das doch noch lange kein Beweis, dass ich auch wirklich da war ????
Viele Grüße
ich
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