Nutzungsausfall für Küche?

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PeeDee
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#1

08.02.2007, 10:59

Wir haben da so einen blöden Fall, da hat ein Möbelhaus eine falsche Küche geliefert, im Oktober/November, die nur halb eingebaut werden konnte und erst jetzt im Februar ganz zusammen gesetzt wird. Konnte man also nicht richtig nutzen. Das Möbelhaus will aber mit dem Kaufpreis nicht runtergehen, Mandant sie (verständlicherweise finde ich) nicht ein alles zu zahlen.
Gibt es Nutzungsausfallentschädigung für Küchen? Oder Tabellen dafür?
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Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Gast

#2

08.02.2007, 11:03

Ob es Tabellen dafür gibt, ist mir leider nicht bekannt.

Ich würde der Mandantin anraten, lediglich einen Teil zu zahlen. Lass das Möbelhaus sie doch verklagen auf Zahlung des Restkaufpreises.

Preußi
Nikita

#3

08.02.2007, 11:12

würde es auch so wie preußi machen. tabellen sind unwahrscheinlich, aber man kann bestimmt schadensersatz/nutzungsausfall so pi mal daumen fordern. denn eine küche, die seit oktober/november nicht wirklich nutzbar ist, ist unzumutbar. lag es denn an der firma, dass die küche nur halb aufgestellt werden konnte?

lg nikita
Gast

#4

08.02.2007, 11:13

ich denke, selbst wenn es nicht an der Firma lag, kann sie den dann evtl. ausgeurteilten Schadenersatz an einen Subunternehmer weitergeben.

Preußi
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PeeDee
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#5

08.02.2007, 11:14

Ja, Möbelhaus ist schuld, hat den falschen Fliesenspiegel geliefert sodass man die Oberschänke nicht aufbauen konnte und somit kein Stauraum da war und keinen Steckdosen. Soweit ich weiß haben die Geschirr und all das im Keller gelagert.
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Nikita

#6

08.02.2007, 11:16

na egal wer zahlt *g*
Andreas

#7

08.02.2007, 11:17

Welcher tatsächliche, bezifferbare Schaden ist der Mandantschaft denn entstanden ?
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PeeDee
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#8

08.02.2007, 11:32

Eben das ist dasn Problem. m.E. gar keiner der sich beziffern lässt. Sonst wär das ja einfach (bei einer Großküche oder sowas).
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Andreas

#9

08.02.2007, 11:58

Wenn kein bezifferbarer Schaden entstanden ist, sehe ich auch keinen Grund für eine Zurückbehaltung eines Teils des Kaufpreises.

Möglich, daß es da noch was gibt, aber ehrlich gesagt kann ich es mir nicht vorstellen.

Warum hat die Mandantschaft nicht (oder hat sie ?) nach der fehlerhaften Lieferung Nachfrist zur ordnungsgemäßen Herstellung des Werkes gesetzt sowie Leistungsablehnung und Beauftragung einer Fremdfirma mit den notwendigen Arbeiten auf Kosten der Gegenseite angekündigt ?

Das Vorgehen in dieser Sache - mit Verlaub - verwundert mich gerade etwas.
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PeeDee
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#10

08.02.2007, 12:15

Tja, was weiß ich, wenn die Mandanten immer erst kommen, wenns brennt...
Aber eine Nachfrist hatten die gesetzt soweit ich weiß. hat das Möbelhaus nur nicht gejuckt. Aber was hätte eine andere Firma machen können, die können ja auch nicht mal eben... haben alle Leiferzeiten.
Außerdem glaube ich, die wollten keine Zusatzkosten.
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