Absetzung Kopierkosten

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Märry

#1

03.02.2007, 10:39

Eine Sache, über die ich mich etwas geärgert habe:

In Strafsachen sind die Ermittlungsakten ja teilweise etwas umfangreicher. Wir kopieren grundsätzlich immer alles - also auch evtl. Beiakten und so.

Hab ich letztens ne Abrechnung gemacht, in der ich u.a. auch die -weiß nicht mehr wieviel- Fotokopien geltend gemacht habe.
Da schreibt uns die gute Rechtspflegerin, dass es nicht notwendig war, alle Seiten der Ermittlungsakte zu fotokopieren - so z.B. Verfügungen des Staatsanwalts oder Richters, Terminsladungen mit Zustellungen an Zeugen usw. Deswegen hat sie einen Teil der Kopierkosten abgesetzt.

Und ich denke, daß das nicht ok ist:
Mein Chef wird sich doch nicht erst die gesamte Ermittlungsakte durchgucken (wie ist das z.B. bei ner Akte von 600 Seiten??), sodann aufschreiben, welche Seiten er kopiert haben möchte, dann mir die E-Akte vorlegen zum Kopieren, sodann muß ich ja auch noch aufschreiben, welche Seiten ich nicht kopiert habe und was deren Inhalt war... :? :?

Das kann doch echt nicht sein, ist doch total unwirtschaftlich: Es ist doch viel zeitsparender, wenn Cheffe mir einfach die Akte hinlegt zum Kopieren und ich diese dann einfach durch den Kopierer laufen lasse??

By the way: Hab mal in einem Verfahren eine ganze Woche lang (!) die Ermittlungsakten kopiert - rausgekommen sind 15 DIN-A4 Ordner... :|

Weiß vllt jemand, obs Rechtsprechung dazu gibt?
Oder hat das alles so seine Richtigkeit und ich steigere mich da bloß zu sehr hinein? :?
Anton79
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#2

03.02.2007, 10:47

nach meiner erfahrung ist es leider immer so dass das gericht eben genau das argument entgegen hält, dass nicht alles hätte kopiert werden müssen. ich habe da auch schon desöfteren mit dem gericht gestritten und versucht zu erklären, wieso es notwendig war alles zu kopieren.

letztendlich kam aber nichts bei raus.
Nesrin22

#3

03.02.2007, 10:55

genau so ist... es

mein chef schaut sich alle akten an.. notiert die seitenzahlen und ich kopiere die seiten heraus die er haben möchte.. schließlich nutzt der chef die zeit um sich in die akte hereinzuarbeiten.. ich sehe es gar nicht ein.. mich da hin zu stellen und 40 akten zu kopieren.. meistens ist das relevante ja nur ein paar seiten der akte.. alles andere sind diese blöden aktennotizen der rechtspfleger oder verfügungen...

aber ich denke, es sollten uns die kosten zugesprochen werden die auch tatsächlich entstanden sind.. egal was wir kopiert haben...
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wifey
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#4

03.02.2007, 13:12

also bei mir war's damals (in der Ausbildung) auch so: Cheffe hat gesagt, welche Seiten kopiert werden sollten und gut war.

Warum müßtest Du notieren, was Du nicht kopiert hast? :bahnhof Da steht doch nur uninteressantes Zeugs drauf (sonst wäre es ja kopiert worden)
Viele Grüße

ich
Märry

#5

03.02.2007, 14:53

Weil ich dann sonst ne Akte habe, die folgende Seitenzahlen hat: 1, 2, 5, 8, 13, 27, 28 usw. Und ich später nicht mehr weiß, was ich nicht kopiert habe, deswegen...
Naja, was solls! Ich finds trotzdem blöd.. :|
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schneeflocke
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#6

03.02.2007, 18:00

Hallo,

Ihr kennt mich ja....... ich mache keine ZV bei uns und auch keine Rechnungen, außer alle sind krank und weg und ich bin alleine im Büro.....
und dann hab ich ein Problem.......

Frage an Euch, wenn ich tatsächlich sooo viel kopieren muss und der Rechtspfleger meckert...... kann ich dann nicht dem Mandanten diese Sachen in Rechnung stellen? Ich habe mal gehört, dass man erst ab einer bestimmten Anzahl von Kopien liquidieren kann, aber wenn ich diese Anzahl überschreite, sollte dass dann nicht Mandant bezahlen?

Bäh.... wir müssen auch immer alles kopieren. Außer unsere eigenen Schriftsätze und die Vollmachten. Habe dann mal eine kopierte Akte an eine Versicherung geschickt. Es fehlten dann ein paar Seiten, nämlich die, die ich nicht kopiert hatte und dann meckerte Versicherung rum, wir hätten relevante Seiten "unterschlagen" und die haben für sich dann noch mal extra die Akte angefordert und das Ganze zog sich dann unendlich lange hin und unser Mandant meckerte rum wegen der Zeitverzögerung. Seitdem kopieren wir immer alles. Vorder-und Rückseite incl., so dass die nummerierten Seiten vollständig und lückenlos sind.


Schneeflocke
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wifey
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#7

04.02.2007, 09:30

Märry hat geschrieben:Weil ich dann sonst ne Akte habe, die folgende Seitenzahlen hat: 1, 2, 5, 8, 13, 27, 28 usw. Und ich später nicht mehr weiß, was ich nicht kopiert habe, deswegen...
Naja, was solls! Ich finds trotzdem blöd.. :|
Dazu fällt mir jetzt nur noch "des Menschen Wille ist sein Himmelreich" ein :roll:
Und dann meckern RAe immer, dass sie zu wenig Geld haben/verdienen - aber die Angestellten mit völlig unsinnigen Aufgaben zubomben *tz tz tz* :omi
Was das wieder kostet?!?

Na ja, wenn sie es denn so wollen .... (und ich dachte immer, dass das Wort Auszug mit "nicht vollständig" gleichzusetzen ist und somit klar ist, dass Seiten fehlen könnten - na ja, man :omi lernt immer noch dazu)

@Schneeflocke: ich kann Dir leider nicht weiterhelfen :-(
Viele Grüße

ich
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Pepsi
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#8

04.02.2007, 10:11

@schneeflocke: das gilt nur für Kopien von Schriftsätzen (lies dir mal die Nr. 7000 RVG durch) Kopien auf Ermittlungsakten kannst du normalerweise alle geltend machen

Tja, wenn man es nicht beherrscht die wichtigen Seiten zu kopieren ;-)

@märry: ääähm wo willst du das eigentlich beim Rpfl. geltend machen? wenn der Mdt PKH hat oder wie?

@all: also bei uns sind die Ermittlungsakten nie so umfangreich.. die haben meist nur so höchstens 50 Seiten.. mein Chef schaut sich die AKte auch immer durch und notiert was er haben will.. wozu brauche ich Verfügungen, Zustellungsurkunden, Terminsladungen etc.. wichtig sind Zeugenaussagen, Anschreiben etc..

und wenn sie umfangreich wären, kann ich mir nicht vorstellen, dass mein Chef Lust hätte, dass ich den ganzen unnützen Kram mitkopiere und er sich immer wieder durcharbeiten muss..
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schneeflocke
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#9

04.02.2007, 11:00

@pepsi,

danke pepsi. Wieder was dazugelernt.

@all
ebenso danke.

Achtung Ironie und Satire (doch leider war)

Bald kann ich nach fast 30 Jahren Beruf endlich meine eigene Kostenrechnung machen !

Aber dieses Thema haben wir ja schon in anderen Beiträgen bearbeitet, dass manche von uns sich sorgen, eben weil sie nicht alles machen müssen und daher auch nicht alles können.

Schneeflocke
QueenMum

#10

04.02.2007, 14:43

schneeflocke hat geschrieben:Ich habe mal gehört, dass man erst ab einer bestimmten Anzahl von Kopien liquidieren kann, aber wenn ich diese Anzahl überschreite, sollte dass dann nicht Mandant bezahlen?
Wenn du dem Mandanten etwas zusätzlich in Rechnung stellen musst, musst du hier eine Honorarvereinbarung mit ihm schließen.

Wenn du also ab der ersten Kopie alle Kopien bezahlt haben möchtest (also abweichend von den Regelungen in Nr. 7000 VV RVG) musst du das mit dem Mandanten gesondert vereinbaren.
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