wir haben für den Mandanten Scheidungsantrag gestellt im April 2008. Nach langem Hin und Her wurde dann auch öffentlich zugestellt an die Gegenseite. Im Juni letzten Jahres, nachdem der Mandant mal wieder nicht reagiert hat, kam vom Gericht die Aufforderung, das Verfahren binnen 6 Monaten weiter zu betreiben. Sollte nichts passieren innerhalb der 6 Monate wird die Akte weggelegt.
Wir haben natürlich den Mandanten ständig angeschrieben und daran erinnert, dass er sich endlich mal melden soll. Hat er nicht getan, so dass die Akte bei Gericht erledigt wurde und wir die vom Mandanten überzahlten GK zurückbekommen haben.
Nun hat sich der Mandant gemeldet und will, dass wir die Ehescheidung weiterführen. Ich versuche seit einigen Tagen beim Gericht wen zu erreichen und zu fragen, ob eine Wiederaufnahme möglich ist. M. E. natürlich nicht, aber na ja, Mandanten
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Hat jemand ne Idee, wo´s stehen könnte, dass eine Wiederaufnahme nicht möglich ist nach Aufforderung durchs Gericht und Frist"versäumnis"?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)