unser mandant wurde zu 2 jahren FS verurteilt, ausgesetzt zur bewährung. musste zudem noch 2000 € zahlen. diese hat er nicht gezahlt und jetzt verhaftet.
ist hier noch was machbar? er will jetzt zahlen und raus am dem knast.
ich habe bislang nichts gefunden.
danke
christian
Bewährung widerrufen - was ist dagegen machbar?
Hallo,
also da sind wir glaube ich etwas überfragt. Soweit ich weiß, kommt er nicht zwangsläufig frei, wenn er gezahlt hat.
Da hilft nur der RA oder www.gelbeseiten.de (jemanden fragen, der sich damit auskennt )
also da sind wir glaube ich etwas überfragt. Soweit ich weiß, kommt er nicht zwangsläufig frei, wenn er gezahlt hat.
Da hilft nur der RA oder www.gelbeseiten.de (jemanden fragen, der sich damit auskennt )
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FS = freiheitsstrafe
naja hätte ja sein können, dass sich damit jemand auskennt oder sowas schon mal hatte.
chef meint, dass er einen hafterlass beantragen kann, so dass er nach 3/4 der verbüßten haftstrafe entlassen werden kann. bis dahin müsste er wohl sitzen bleiben.
naja hätte ja sein können, dass sich damit jemand auskennt oder sowas schon mal hatte.
chef meint, dass er einen hafterlass beantragen kann, so dass er nach 3/4 der verbüßten haftstrafe entlassen werden kann. bis dahin müsste er wohl sitzen bleiben.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
Dein Chef hat recht, MrBoogie, kuck auch mal in den § 56 f StGB.
Wenn er "nur" gegen ne Bewährungsauflage (hier wohl die € 2.000,--) verstößt, wird die Bewährung auch wiederrufen. Da müßtet ihr dann eigentlich so´n Schrieb bekommen haben, daß die Bewährung widerrufen wird. Da gibts dann ne Rechtsmittelfrist von 1 Woche.
Er muß wohl zahlen und auch seine Strafe absitzen; jedenfalls bis zum Halbstrafen-/DreiViertelZeitpunkt.
Wenn er "nur" gegen ne Bewährungsauflage (hier wohl die € 2.000,--) verstößt, wird die Bewährung auch wiederrufen. Da müßtet ihr dann eigentlich so´n Schrieb bekommen haben, daß die Bewährung widerrufen wird. Da gibts dann ne Rechtsmittelfrist von 1 Woche.
Er muß wohl zahlen und auch seine Strafe absitzen; jedenfalls bis zum Halbstrafen-/DreiViertelZeitpunkt.
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er hat mehrmals schreiben (aufforderung zur zahlung) bekommen. dann noch 2 schreiben zur stellungnahme. hat ihn wohl net interessiert. dann kam das schreiben mit haftantritt. hat ihn auch net interessiert. dann kam die polizei und hat ihn mitgenommen. erst dann ist ihm klar geworden, dass "die" es erst meinen und jetzt will er wieder raus.
haben es geklärt. frühestens nach 50 % der haftstrafe kann antrag gestellt werden unter bestimmten voraussetzungen.
haben es geklärt. frühestens nach 50 % der haftstrafe kann antrag gestellt werden unter bestimmten voraussetzungen.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
Da braucht er sich doch nicht zu wundern, daß er jetzt hinter schwedischen Gardinen sitzt... Manche sind ja echt sowas von naiv