Bewerbung nach der Ausbildung: Wann und wo??

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Katy89
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#1

25.05.2010, 17:10

Hallo Leute,

ich werde im Winter 2010/2011 meine Abschlussprüfung zur Rechtsanwaltsfachangestellten haben. Bisher weiß ich auch noch nicht, ob ich von meiner Kanzlei übernommen werde. Da ich auch nicht wirklich Interesse habe dort zu bleiben, wollte ich anfangen mich zu bewerben, wenn ich mein Sommerzeugnis bekommen habe. Ist es dann noch zu früh oder ist der Zeitpunkt schon in Ordnung?

Außerdem bin ich total unschlüssig, ob ich mich in einer Kanzlei bewerben oder vielleicht ein paar große Firmen, Versicherungen oder Banken anschreiben soll, um in die Rechtsabteilung zu kommen. Ich habe gehört, dass es sehr schwer sein soll in eine Rechtsabteilung beispielsweise von einer Bank zu kommen.

Ich bin für jede Antwort sehr dankbar :-)

Ganz lieben Gruß
Katy
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nephele
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#2

25.05.2010, 17:14

Ich habe mich ca. 4 Monate vor Abschlussprüfung beworben.
Außerdem bin ich total unschlüssig, ob ich mich in einer Kanzlei bewerben oder vielleicht ein paar große Firmen, Versicherungen oder Banken anschreiben soll, um in die Rechtsabteilung zu kommen.
Den Entschluss kann dir hier auch keiner Abnehmen, aber Versuch macht klug ;)
In jedem Fall hast du wohl nix zu verlieren.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
aculita
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#3

26.05.2010, 09:50

Ich würd' mich so ziemlich überall bewerben, was nur annähernd dem entspricht, was ich gelernt habe. Aber wie nephele sagt: Es ist Deine Entscheidung!

Vergiß aber auf keinen Fall dem Amt rechtzeitig Bescheid zu geben!
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Katy89
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#4

26.05.2010, 10:05

Dann liege ich bestimmt gut in der Zeit, wenn ich nach den Sommerferien anfange mich bei verschiedenen Firmen/Kanzleien zu bewerben.
Den Entschluss kann dir hier auch keiner Abnehmen, aber Versuch macht klug ;)
In jedem Fall hast du wohl nix zu verlieren.
Das stimmt schon, aber vielleicht sind hier einige User die bereits Erfahrungen in Rechtsabteilungen gesammelt haben und mir den Job in so einer Abteilung möglicherweise auch ausreden würden. :-)

Weißt du denn, ob die Arbeit in einer Rechtsabteilung der Arbeit in einer Kanzlei ein wenig ähnelt? Mein Problem ist, dass ich in einer großen Wirtschaftskanzlei bin und z.B. noch nie einen Mahnbescheid oder irgendetwas in der Praxis angewendet habe, was wir in der Schule gelernt haben. Wir rechnen auch nicht nach dem RVG ab, sondern haben feste Stundensätze. Deswegen bin ich auch unschlüssig wo ich hingehen soll, weil ich nicht weiß, ob es nach meiner Ausbildung in jeder Kanzlei vorausgesetzt wird, dass ich es 1a beherrsche. In der Theorie fällt mir das leicht von der Hand, nur das Praxiswissen fehlt einfach. :-)
Deswegen wären ein paar Unterschiede vielleicht hilfreich, um sich ein wenig orientieren zu können oder was man genau in Rechtsabteilungen macht... aber ich denke bei einer Bank gibt es bestimmt viele ZV-Sachen.

Ich glaube dieses Thema wurde mit Sicherheit schon einmal im Forum erwähnt, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand auf diese Weise helfen.


Liebe Grüße
Katy :-)
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nephele
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#5

26.05.2010, 10:32

weil ich nicht weiß, ob es nach meiner Ausbildung in jeder Kanzlei vorausgesetzt wird, dass ich es 1a beherrsche.
Das wären wohl verquere Vorstellungen des potentiellen Arbeitgebers. Man kann von jemandem, der frisch ausgelernt ist wohl kaum erwarten, dass er alles aus dem FF kann. Man lernt ständig dazu und ich würde meine Bewerbung auch dahingehend formulieren, was du bislang gemacht hast, und dass du gerne dies und jenes lernen möchtest etc.

Erfahrung in der Rechtsabteilung hab ich leider nicht.
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#6

31.05.2010, 23:37

Wann muss man dem Amt denn bescheid geben? 3 Monate vorher oder?

Und muss man vom Arbeitgeber freigestellt werden, um sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden zu können?
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nephele
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#7

01.06.2010, 07:53

Und muss man vom Arbeitgeber freigestellt werden, um sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden zu können?
Ich meine mich zu erinnern, dass ich damals beim Amt angerufen habe, um zu sagen, dass ich nach der Ausbildung arbeitslos bin. Daraufhin haben die mit mir einen Telefontermin vereinbart, da wurden dann so Stammdaten abgefragt. Und dann sollte ich vorbeikommen, wenn ich den 1. Tag "richtig" arbeitslos bin. So war das jedenfalls bei mir. Kannst dich ja beim Amt mal erkundigen. Schaden wird es wohl nicht.
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#8

01.06.2010, 08:01

Guten Morgen!
Die drei Monate sind richtig und der Arbeitgeber muss Dich auch freistellen.

Habe drei Jahre in der Rechtsabteilung eines großen Automobilherstellers gearbeitet. Wir hatten da viel mit Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Forderungseinzug zu tun und natürlich dann auch die gerichtlichen Sachen wegen Gewährleistung und Garantie. Ich fand das gar nicht so schlecht.

Die Entscheidung kann Dir keiner abnehmen, aber ich würde mich ruhig überall bewerben. Bei Banken und Versicherungen ist es zwar immer schwierig heranzukommen, aber ein Versuch kann nicht schaden.

LG
LG mck
Katy89
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#9

01.06.2010, 09:33

Ja ich denke auch, dass ich es einfach überall versuchen werde. Aber schon einmal vielen Dank für die ganzen Antworten :-)

Was wenn man Mitte Januar seine mündliche Prüfung hat, aber erst ab dem 1. Februar bei der neuen Arbeitsstelle anfängt. Muss man beim Arbeitsamt trotzdem Bescheid geben? Ich bin bei diesem Thema noch ein ziemlicher Grünschnabel :-D

Liebe Grüße
Katy
naddi-B
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#10

01.06.2010, 10:33

Kurze Info: Die drei Monate sind nur richtig, wenn du Angestellte bist. Bei einer Ausbildung musst du dich am Tag deiner Prüfung arbeitslos melden. Meine Schwester hat vor kurzem direkt beim Arbeitsamt nachgefragt.

lg
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