Fristeneinhaltung i. Anwaltskanzleien-Verantwortlichkeit?

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silvisunshine
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#1

23.05.2010, 08:47

Wer ist eigentlich in Anwaltskanzleien verantwortlich für die tatsächliche Einhaltung der Fristen?

1.
Unser Chef meint, dass sei allein unsere Sache. Wir legen ihm frühmorgens alle Fristsachen vor, erinnern mehrmals täglich, jedoch ist nun eine Notfrist versäumt worden bzw. zu spät eingereicht worden. Wie ist das in den anderen Kanzleien üblich? Werden die Fristsachen getrennt extra diktiert usw.? Bei uns befinden sich die Fristsachen mitten in einem langen Diktatstapel, nicht am Anfang oder extra diktiert?

2.
Ich habe nach einem halben Jahr immer noch keinen Arbeitsvertrag. Vereinbart waren weder Probezeit noch die Zahl der Urlaubstage. Ich gehe demnach von den gesetzlichen 6 Monate Probezeit längstens und mind. 24 Url.tagen aus. Richtig?

Herzlichen Dank schon mal vorab.
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LuzZi
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#2

23.05.2010, 09:29

Fristen versaubeuteln ist allein Sache des Chefs, er muss das wieder gerade biegen. Bei uns wederden die extra diktiert und Chef muss auch diverse Mal dran erinnert werden, aber verpasst wird nix. In einem Stapel mit Diktaten mittendrin Fristen, davon halte ich nichts.

Wieso arbeitest du ohne Arbeitsvertrag? Wer zahlt denn Sozialversicherungsabgaben etc.? Ich bin schockiert! :shock: Wie kann man ohne Arbeitsvertrag arbeiten?????
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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NicoleH
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#3

23.05.2010, 09:35

hallo,
1.
Unser Chef meint, dass sei allein unsere Sache. Wir legen ihm frühmorgens alle Fristsachen vor, erinnern mehrmals täglich, jedoch ist nun eine Notfrist versäumt worden bzw. zu spät eingereicht worden. Wie ist das in den anderen Kanzleien üblich? Werden die Fristsachen getrennt extra diktiert usw.? Bei uns befinden sich die Fristsachen mitten in einem langen Diktatstapel, nicht am Anfang oder extra diktiert?
Ist bei uns nicht anders, es kommt ganz selten mal vor, dass eine Frist auf einem Extra-Band diktiert ist. Wenn ich merke, dass ich das ganze Band (wo die Frist so dazwischen ist) nicht mehr zeitlich schaffe, dann spule ich immer vor und schreibe erst die Frist, damit die weg ist. D.h. natürlich noch nicht, dass die auch gleich unterschrieben wird ;-)
2.
Ich habe nach einem halben Jahr immer noch keinen Arbeitsvertrag. Vereinbart waren weder Probezeit noch die Zahl der Urlaubstage. Ich gehe demnach von den gesetzlichen 6 Monate Probezeit längstens und mind. 24 Url.tagen aus. Richtig?
Ich habe auch nur eine Arbeitsvertrag über eine halbe A4-Seite mit 4 Punkten. Die meisten von uns haben gar keinen Arbeitsvertrag. Wenn der Arbeitgeber einen über den Tisch ziehen kann, dann mit und ohne Arbeitsvertrag gleichwertig. Von daher... Aber du denkst schon richtig, wenn nix vereinbart ist, gilt das gesetzliche. Für die Probezeit 6 Monate und Urlaubstage 24 WERKTAGE (!). Ob er dir nun 24 Arbeitstage gibt, weiß ich natürlich nicht, aber 24 WERKTAGE steht im Gesetz und das sind nur 20 Arbeitstage Urlaub. So war es z.b. in meiner Lehrzeit... Würde ich beim Chef einfach mal nachfragen und ihn auch um die Erstellung eines Arbeitsvertrages bitten :)
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skugga
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#4

23.05.2010, 11:45

LuzZi hat geschrieben:Wieso arbeitest du ohne Arbeitsvertrag? Wer zahlt denn Sozialversicherungsabgaben etc.? Ich bin schockiert! :shock: Wie kann man ohne Arbeitsvertrag arbeiten?????
Kann man ganz vorzüglich, auch bei Arbeitsverträgen sind mündlich geschlossene Verträge genauso gültig wie schriftliche. Das hat doch nix damit zu tun, dass der Chef selbstverständlich die Sozialversicherung pp. zahlen muss. Ärgerlich kann das allerdings werden, wenn es arbeitsrechtliche Probleme gibt - mit einem schriftlichen Vertrag lassen sich Beweise halt doch schöner antreten.

Ich habe in meiner ersten Kanzlei knapp 12 Jahre ohne schriftlichen Vertrag gearbeitet.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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LuzZi
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#5

23.05.2010, 12:33

skugga hat geschrieben:
LuzZi hat geschrieben:Wieso arbeitest du ohne Arbeitsvertrag? Wer zahlt denn Sozialversicherungsabgaben etc.? Ich bin schockiert! :shock: Wie kann man ohne Arbeitsvertrag arbeiten?????
Kann man ganz vorzüglich, auch bei Arbeitsverträgen sind mündlich geschlossene Verträge genauso gültig wie schriftliche. Das hat doch nix damit zu tun, dass der Chef selbstverständlich die Sozialversicherung pp. zahlen muss. Ärgerlich kann das allerdings werden, wenn es arbeitsrechtliche Probleme gibt - mit einem schriftlichen Vertrag lassen sich Beweise halt doch schöner antreten.

Ich habe in meiner ersten Kanzlei knapp 12 Jahre ohne schriftlichen Vertrag gearbeitet.
Das ist mir bewusst, trotzdem versteh ich net, warum man sowas macht. Ich weiß auch, dass das nichts mit Sozialversicherungsbeiträgen zutun hat, ganz doof bin ich auch net. Das war ne Frage, mehr net. :roll:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
silvisunshine
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#6

23.05.2010, 14:41

Hallo, ganz herzlichen Dank für Eure schnellen Antworten. Übrigens, wenn er trotz mehrmaliger Bitten einfach keinen Arbeitsvertrag erstellt bzw. einen aufgesetzten unterschreibt...

Also seht Ihr Anderen es übrigens auch so, dass Chef alleine für die Versäumnis und Verspätung der erledigten Fristen verantwortlich ist, weil ja, wie ich anfangs geschrieben habe...

.....Unser Chef meint, dass sei allein unsere Sache. Wir legen ihm frühmorgens alle Fristsachen vor, erinnern mehrmals täglich, jedoch ist nun eine Notfrist versäumt worden bzw. zu spät eingereicht worden. Wie ist das in den anderen Kanzleien üblich? Werden die Fristsachen getrennt extra diktiert usw.? Bei uns befinden sich die Fristsachen mitten in einem langen Diktatstapel, nicht am Anfang oder extra diktiert? Danke
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#7

23.05.2010, 16:13

Natürlich werden die Fristen getrennt diktiert. Damals kamen die in ein extra Fach ins Regal. Seit wir Dictanet haben, werden die immer extra mit einem Ausrufezeichen versehen damit wir wissen das Diktat ist eilig. Die Sachen müssen auch sofort als nächstes geschrieben werden. Bei uns schreibt jeder, egal wer es dann hat.
Wir überwachen zwar die Fristen und legen die Akten auch auf dem Schreibtisch der Chefs, aber ich denke am Ende ist der Chef dafür verantwortlich das die Frist erledigt wird.
Gruß Nici
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#8

23.05.2010, 17:12

Also seht Ihr Anderen es übrigens auch so, dass Chef alleine für die Versäumnis und Verspätung der erledigten Fristen verantwortlich ist, weil ja, wie ich anfangs geschrieben habe...
Das kommt darauf an, wie das bei euch im Büro geregelt ist. Der BGH dazu:

a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung einfacher und in seinem Büro geläufiger Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Angestellten überlassen (z.B. BGH, Beschluß vom 12. Juli 1983 - IV ZB 6/83, VersR 1983, 988 unter 2 a; Beschluß vom 29. April 1998 - XII ZB 140/95, NJW-RR 1998, 1526 unter II 1 m.w.Nachw.). Er hat jedoch durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, daß die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden; unverzichtbar sind insoweit eindeutige Anweisungen an das Büropersonal, die Festlegung klarer Zuständigkeiten und die mindestens stichprobenartige Kontrolle des Personals (vgl. dazu zuletzt Beschlüsse 27. März 2002 - VI ZB 7/01, NJW-RR 2001, 1072 = MDR 2001, 779 = VersR 2001, 1133, und vom 28. Juni 2001 - III ZB 24/01, NJW 2001, 2975 = VersR 2002, 334 = MDR 2001, 1183 m.w.Nachw.). Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Anwalt darauf vertrauen, daß das zuständige Büropersonal die ihm übertragenen Aufgaben des Fristenwesens ordnungsgemäß erfüllt (vgl. Senatsbeschluß vom 22. März 1995 - VIII ZB 2/95, NJW 1995, 1682 = VersR 1995, 1253 = MDR 1995, 1266 m.w.Nachw.).
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
silvisunshine
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#9

23.05.2010, 18:56

Vielen Dank, hat mich schon mal etwas beruhigt.

Wenn noch jemand dazu was mitteilen möchte, nehme ich gerne dankend an.
snickers

#10

23.05.2010, 20:07

Letztendlich ist der Chef verantwortlich für die Einhaltung der Frist, auch wenn er Dich dafür verantwortlich machen wird. Aber die Angelegenheit kann bei versäumter Frist durch eine Eidesstattliche Versicherung von der Sekretärin entkräftet werden. Dadurch schiebt man die Unfähigkeit auf die Sekretärin, gibt aber selber auch zu, dass man es verabsäumt hat genau auf die Frist zu achten.
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