KFA wird nicht bearbeitet, was nun???

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Herthamaus
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#1

18.05.2010, 11:20

Hallo, ich habe am 18.08.2009 einen KFA gem. § 11 RVG bei Gericht eingereicht. Ewig lange ist nichts geschehen. Erst lag die Akte beim Kammergericht, dann beim Gutachter (das Verfahren läuft noch immer, wir haben das Mandat niedergelegt). Das Gericht schreibt: ...und eine weitere Bearbeitung deswegen nicht möglich ist.

Müssen wir uns wirklich so lange gedulden??? Haben wir eine Möglichkeit, die Sache zu beschleunigen? Weder in der ZPO noch im RPflG habe ich etwas dazu gefunden! Mein Chef wird nun auch langsam ungeduldig, was ich verstehen kann.

Wäre dankbar für ein paar Ratschläge...
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Soenny
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#2

18.05.2010, 11:26

Das Gericht schreibt: ...und eine weitere Bearbeitung deswegen nicht möglich ist.
Und wegen was kann der Antrag nicht bearbeitet werden?

Dienstaufsichtsbeschwerde androhen, vielleicht hilft das ;)
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shila1978
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#3

18.05.2010, 11:35

Ich würde auch mal telefonisch nachhaken, woran es hängt und wann mit einer Bescheidung zu rechnen ist.
schnatti

#4

18.05.2010, 11:40

wir machen meistens gleich eine schriftliche Erinnerung ans Gericht, so in etwa:

Hatten wir am ... KFA zu Gericht gegeben. Eine Bearbeitung desselben konnte bis heute nicht festgestellt werden, so dass wir hiermit höflichst daran erinnern. Und wenn das auch nichts hilft, dann folgt bei uns Dienstsaufsichtsbeschwerde.
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Novia
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#5

18.05.2010, 11:44

jau, so würd ich es auch machen... :zustimm
Herthamaus
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#6

18.05.2010, 12:00

Die Dienstaufsichtsbeschwerde hatten wir auch schon angedroht. Aber leider auch ohne Erfolg. Wie schon oben geschrieben, mal liegt die Akte hier, mal da... nur wohl nicht beim Rechtspfleger :roll: Telefonisch erreicht man auch keinen (versuch es mal wieder schon den ganzen vormittag) und schriftliche Nachfragen werden anscheinend nur ignoriert.
Herthamaus
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#7

18.05.2010, 12:10

So, nun hab ich jemanden erreicht. Antwort: Die Akte liegt noch immer beim Gutachter, da ist es schwer, einen Kostenfestsetzer zu machen. Wir müssen uns gedulden. :evil: :twisted:

Müssen wir uns das gefallen lassen? Unsere ehemalige Mandantin freut sich wahrscheinlich ohne Ende. Können wir uns auch anders einen Titel beschaffen??? Schließlich geht es hier um über 3.000,00 €...
Sanni´s
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#8

18.05.2010, 12:19

Heyho, ich bin der Meinung nicht. Du kannst nur bei einer außergerichtlichen Tätigkeit einen MB gegen den Mandanten beantragen. Sobald du gerichtlich tätig warst, musst du einen KfA stellen. Kann aber nicht genau sagen, wo es steht...... :roll:
[i]Ich denke um so viele Ecken, dass sich meine Gedanken verlaufen![/i]
Sanni´s
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#9

18.05.2010, 12:20

Heyho, ich bin der Meinung nicht. Du kannst nur bei einer außergerichtlichen Tätigkeit einen MB gegen den Mandanten beantragen. Sobald du gerichtlich tätig warst, musst du einen KfA stellen. Kann aber nicht genau sagen, wo es steht...... :roll:
[i]Ich denke um so viele Ecken, dass sich meine Gedanken verlaufen![/i]
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Adora Belle
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#10

18.05.2010, 12:52

Du mußt es zumindest erstmal versuchen. Solange die Festsetzung nach § 11 möglich ist, fehlt einer Klage das Rechtsschutzbedürfnis. :( Das ergibt sich im Umkehrschluß aus § 11 Abs.5 Satz 2 RVG.
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