Hallo zusammen,
ich sitze gerade vor einem kleinen Problem. Und zwar hatte ich im letzten Jahr mehrere Vorstellungsgespräche. Vier waren Anfang Oktober und eins Anfang November. Von den ersten vieren hatte ich drei Jobangebote. Leider wollten alle von mir innerhalb einer Woche ein Antwort haben. Ich hatte ja aber noch ein Vorstellungsgespräch im November bei einer Kanzlei, an die ich nur eine Initiativbewerbung geschickt hatte. Ich habe mir die Homepage angesehen und wollte eigentlich noch unbedingt dieses Vorstellungsgespräch machen, da die Kanzlei sehr interessant klang. Da ich den anderen aber eine schnelle Entscheidung mitteilen musste und ich leider schlechte Erfahrungen gemacht habe (hab fünf Jahre für einen Ausbildungsplatz Bewerbungen geschrieben), habe ich mich am Ende doch für ein Jobangebot entschieden und bei der anderen Kanzlei das Vorstellungsgespräch abgesagt.
Jetzt fühle ich mich dort aber doch nicht so richtig wohl. Was aber an der Art meiner Arbeit liegt und nicht an der Firma. Ich würde mich somit gerne wieder wieder in der Kanzlei bewerben, in der ich im November letzten Jahres das Vorstellungsgespräch gehabt hätte.
Meint Ihr man kann das machen? Ich würde mich dann auch gerne auf meine Bewerbung vom letzten Jahr beziehen. Nur wie schreibt man das am besten? Irgendwie ist es aber auch doof, erst abzusagen und sich dann doch wieder dort zu bewerben.
Bin für Eure Meinungen und Formulierungshilfen dankbar.
nochmalige Bewerbung
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Hallo,
ich würde es nicht machen (nochmal dort bewerben).
Es ist nun mal immer so eine Sache mit Entscheidungen.
Es wirkt dann irgendwie unentschieden & unbeständig, wenn man sich plötzlich doch noch mal dort bewirbt. Dann denkt die Kanzlei vielleicht auch, dass Du beim nächst besseren Angebot weg bist.
Das musst Du dann entscheiden.
Viel Glück!
ich würde es nicht machen (nochmal dort bewerben).
Es ist nun mal immer so eine Sache mit Entscheidungen.
Es wirkt dann irgendwie unentschieden & unbeständig, wenn man sich plötzlich doch noch mal dort bewirbt. Dann denkt die Kanzlei vielleicht auch, dass Du beim nächst besseren Angebot weg bist.
Das musst Du dann entscheiden.
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Was hast Du zu verlieren? Mehr als absagen können die doch nicht. Wenn Dich das immer noch reizt, dann versuch es.
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Anrufen ist natürlich eine Idee. Ich hab mir halt auch gedacht, dass sie nicht mehr als Nein sagen können. Aber komisch fand ichs trotzdem, mich nochmal dort zu bewerben.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Ich würde mich zum Beispiel nicht noch mal trauen, dort anzurufen.
Ich stimme Reno97 zu. Es muss für den Arbeitgeber ziemlich unentschlossen rüberkommen.
Letztendlich ist es aber ganz allein deine Entscheidung. Du hast ja nichts zu verlieren.
Ich stimme Reno97 zu. Es muss für den Arbeitgeber ziemlich unentschlossen rüberkommen.
Letztendlich ist es aber ganz allein deine Entscheidung. Du hast ja nichts zu verlieren.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Ich denke auch, dass Du es noch einmal probieren solltest.
Mehr als Nein sagen können sie nicht. Ich glaube auch nicht, dass es bei der Kanzlei unbedingt als unentschlossen rüber kommt, wenn Du Dich jetzt nochmal bewirbst. Es gibt ja nun auch oft genug den anderen Weg: Mir hatte mein Ausbilder auch erst ne Absage geschickt und mich dann angerufen, weil der Platz doch frei geworden ist. Und das hatte nichts damit zu tun, dass mein Betrieb unbeständig (unentschlossen) ist, sondern dass es mit der anderen einfach nicht gepasst hat. Ich denke, Du hast als Arbeitnehmer das gleiche "Recht".
Liebe Grüße
Mehr als Nein sagen können sie nicht. Ich glaube auch nicht, dass es bei der Kanzlei unbedingt als unentschlossen rüber kommt, wenn Du Dich jetzt nochmal bewirbst. Es gibt ja nun auch oft genug den anderen Weg: Mir hatte mein Ausbilder auch erst ne Absage geschickt und mich dann angerufen, weil der Platz doch frei geworden ist. Und das hatte nichts damit zu tun, dass mein Betrieb unbeständig (unentschlossen) ist, sondern dass es mit der anderen einfach nicht gepasst hat. Ich denke, Du hast als Arbeitnehmer das gleiche "Recht".
Liebe Grüße
Das finde ich auch, dass man das Recht dazu hat. Ciara kann ja erzählen, wie es damals zu der Absage des V-Gespräches gekommen ist. Und entweder sie haben Verständnis dafür oder eben nicht.