Nichtzulassungsbeschwerde - Gilt Beschwerdewert 20.000€noch?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#11

29.01.2007, 13:54

Aber ich dachte, dass es noch nicht zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist und dass es noch nicht ganz klar war, wann es in Kraft tritt.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
Registriert: 19.08.2006, 13:18
Wohnort: Kreis Unna

#12

29.01.2007, 13:57

@wifey Stimmt

@sandra S stimmt auch!
Benutzeravatar
Sandra S.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 632
Registriert: 05.12.2006, 18:38
Beruf: Rechtsfachwirtin

#13

29.01.2007, 14:13

_nancy_ hat geschrieben:Aber ich dachte, dass es noch nicht zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist und dass es noch nicht ganz klar war, wann es in Kraft tritt.
Doch, wurde am 30.12.2006 im BGBl veröffentlicht mit Inkrafttreten zum 01.01.2007. :twisted:
Liebe Grüße
von Sandra
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#14

29.01.2007, 19:14

was gibts denn da neues?! *blödfrag*
Benutzeravatar
Sandra S.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 632
Registriert: 05.12.2006, 18:38
Beruf: Rechtsfachwirtin

#15

30.01.2007, 00:03

Mir fällt jetzt nur so spontan ein:

- Terminsgebühr, die im Mahnverfahren entsteht, (z.B. für "auf Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen") wird jetzt (genauso wie schon immer die Verfahrensgebühr) auf anschließendes gerichtliches Verfahren angerechnet

- "Rückwärtsanrechnung" der Geschäftsgebühr. Also wenn NACH einem gerichtlichen Verfahren eine Geschäftsgebühr anfällt, wird die auch zur Hälfte angerechnet. Dürfte aber ziemlich selten sein, oder?

- Einigungsgebühr in der ZV gibts jetzt ausschließlich nur noch in Höhe von 1,0. War ja streitig, ob vielleicht eine 1,5 anfällt, wenn ZV über GVZ (wegen nicht gerichtlichem Verfahren).

Mehr fällt mir jetzt erstmal nicht ein bzw. war nicht so wichtig, als dass ich es mir gemerkt hätte. :wink: Gibt schon noch einiges in der ZPO und im GKG, aber meiner Meinung nach nichts gravierendes...
Liebe Grüße
von Sandra
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#16

30.01.2007, 09:16

axo die sachen.. jo die hatte ich mal irgendwo gelesen..
Gast

#17

30.01.2007, 10:07

ups.. steht wirklich im Betreff :oops: wifey, dann können wir uns ja die Hände reichen ;) ...Man könnte jetzt auch sagen, ich habe dich zu dieser Verwirrung verleitet, weil die blöde Frage zuerst von mir kam.. ..aber das wird mir dann zu philosophisch *grins*
Antworten