Nichtzulassungsbeschwerde - Gilt Beschwerdewert 20.000€noch?
- Curry
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Aber ich dachte, dass es noch nicht zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist und dass es noch nicht ganz klar war, wann es in Kraft tritt.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Sandra S.
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Doch, wurde am 30.12.2006 im BGBl veröffentlicht mit Inkrafttreten zum 01.01.2007. :twisted:_nancy_ hat geschrieben:Aber ich dachte, dass es noch nicht zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist und dass es noch nicht ganz klar war, wann es in Kraft tritt.
Liebe Grüße
von Sandra
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- Sandra S.
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Mir fällt jetzt nur so spontan ein:
- Terminsgebühr, die im Mahnverfahren entsteht, (z.B. für "auf Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen") wird jetzt (genauso wie schon immer die Verfahrensgebühr) auf anschließendes gerichtliches Verfahren angerechnet
- "Rückwärtsanrechnung" der Geschäftsgebühr. Also wenn NACH einem gerichtlichen Verfahren eine Geschäftsgebühr anfällt, wird die auch zur Hälfte angerechnet. Dürfte aber ziemlich selten sein, oder?
- Einigungsgebühr in der ZV gibts jetzt ausschließlich nur noch in Höhe von 1,0. War ja streitig, ob vielleicht eine 1,5 anfällt, wenn ZV über GVZ (wegen nicht gerichtlichem Verfahren).
Mehr fällt mir jetzt erstmal nicht ein bzw. war nicht so wichtig, als dass ich es mir gemerkt hätte. Gibt schon noch einiges in der ZPO und im GKG, aber meiner Meinung nach nichts gravierendes...
- Terminsgebühr, die im Mahnverfahren entsteht, (z.B. für "auf Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen") wird jetzt (genauso wie schon immer die Verfahrensgebühr) auf anschließendes gerichtliches Verfahren angerechnet
- "Rückwärtsanrechnung" der Geschäftsgebühr. Also wenn NACH einem gerichtlichen Verfahren eine Geschäftsgebühr anfällt, wird die auch zur Hälfte angerechnet. Dürfte aber ziemlich selten sein, oder?
- Einigungsgebühr in der ZV gibts jetzt ausschließlich nur noch in Höhe von 1,0. War ja streitig, ob vielleicht eine 1,5 anfällt, wenn ZV über GVZ (wegen nicht gerichtlichem Verfahren).
Mehr fällt mir jetzt erstmal nicht ein bzw. war nicht so wichtig, als dass ich es mir gemerkt hätte. Gibt schon noch einiges in der ZPO und im GKG, aber meiner Meinung nach nichts gravierendes...
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra
ups.. steht wirklich im Betreff wifey, dann können wir uns ja die Hände reichen ...Man könnte jetzt auch sagen, ich habe dich zu dieser Verwirrung verleitet, weil die blöde Frage zuerst von mir kam.. ..aber das wird mir dann zu philosophisch *grins*