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Einwurf-Einschreiben, Einschreiben-Rückschein in JVA?

Verfasst: 22.04.2010, 09:18
von LuzZi
Morgen,

will unserem Mandanten das Scheidungsurteil nebst Rechtskraftvermerk zustellen, der sitzt allerdings in der JVA. Normalerweise schicken wir das mit Einschreiben-Rückschein, allerdings bin ich mir gerad nicht sicher, ob das in der JVA auch geht. Weiß das jemand von euch? Einwurf-Einschreiben würde mir auch schon reichen.

:thx

Re: Einwurf-Einschreiben, Einschreiben-Rückschein in JVA?

Verfasst: 22.04.2010, 09:26
von ReNoFa09
M. E. kann mein Einwurf-Einschreiben immer machen!
Beim Einschreiben-Rückschein gehe ich davon aus, dass du das auch machen kannst.
Auf dem Rückschein unterschreibt ja dann derjenige, der die Postvollmacht in der JVA hat...Bin mir da aber auch nicht ganz sicher :oops:

Aber Einwurf-Einschreiben geht auf jeden Fall 8)

Re: Einwurf-Einschreiben, Einschreiben-Rückschein in JVA?

Verfasst: 22.04.2010, 09:27
von Liesel
Sehe ich genauso wie Sabine*LM. Einschreiben mit Rückschein ist sicher möglich.

Re: Einwurf-Einschreiben, Einschreiben-Rückschein in JVA?

Verfasst: 22.04.2010, 09:28
von M.B.
Schönen guten Morgen...

also ich sehe kein Problem, ein Einschreiben/Rückschein in die JVA zu schicken. Hatte letztens auch so ne Sache und das hat gut geklappt. Soviel ich weiß, wird die Post dort auch "normal" verteilt!

8)

Re: Einwurf-Einschreiben, Einschreiben-Rückschein in JVA?

Verfasst: 22.04.2010, 09:28
von LuzZi
Danke euch, dann schau ich mal wie ichs mache :)