steuergünstige Arbeitgeberzuschüsse?

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refana87
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#11

25.01.2007, 12:26

Und welche soll das sein?
Gast

#12

25.01.2007, 12:29

@MrBoogie
Verräts Du uns dann Dein Geheimniss???

:?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:


Liebe Grüße Schlaubi, die auch eine super Variante gefunden hat, dem Chef weniger zu kosten und selbst vvvvvvvvvvviiiiiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeelllllllllll mehr zu haben!
Aber dazu vielleicht irgendwann mehr......
MrBoogie
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#13

25.01.2007, 12:52

mal an selbständigkeit gedacht? chef dann die leistungen in rechnung stellen. natürlich geht das nicht so einfach. die scheinselbständigkeit muss beachtet werden!!!

ich will mich sowieso selbständig machen, dann könnte ich das mit erweitern. nen vertrag schließen, leistungen in rechnung stellen. man muss hier halt vertrauen haben. ist keine einfache entscheidung. aber hat vorteile. genaueres hierzu kann ich dann in den nächsten tagen sagen.

chef hat den vorteil, er zahlt keine sv und kann sogar die kosten noch absetzen. somit könnte man einen höheren betrag ausmachen.
nicht wundern und nicht meckern, ich schreib immer alles klein. geht einfacher und verursacht keine fehler.
refana87
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#14

25.01.2007, 12:56

Und Schlaubi was hast Du gemacht? Will das jezt auch wissen :D
Gast

#15

25.01.2007, 12:57

BINGO!!!!!!

Aber bedenke, es hat nicht nur Vorteile. Du musst Dir eine eigene Buchhaltung machen, Gewerbesteuer, Umsatzssteuervoranmeldung, Einkommenssteuervorauszahlung.......
Es ist zwar super, aber auch zeitaufwendig, aber hast Du den Dreh einmal raus, dann ist es genial für alle Beteiligten.

LG
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#16

25.01.2007, 12:58

jo das hatte ich auch mal angedacht.. jedoch wie ist das mit der RV? wie wird die berechnet bei selbstständigen.. machen das andere Arbeitgeber mit? (warum eigentlich nicht, wenn sie sparen)

wie is das mit der KV, das geht doch dann auch nach Einkommen.. ich glaube Mindesteinkommen ist 2.000 oder 3.000 € und da muss man dann irgendwie 270 € zahlen..
Zuletzt geändert von Pepsi am 25.01.2007, 13:01, insgesamt 1-mal geändert.
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#17

25.01.2007, 12:59

@Schlaubi: soooo schwer ist das nicht, da gibts ja Programm für, da muss man das nur eintragen usw.. Buchhaltung mach ich hier auch und wir machen auch nix anderes..
Gast

#18

25.01.2007, 13:01

Und im Übrigen bist Du als Existenzgründer (solltest Du diese Variante wählen) immer KV und RV pflichtig. Ich habe jetzt die 3 Jahre Existenzgründungszuschuss abgefasst etc. aber nun wird es ernster, weil die Beiträge in den Versicherungen höher werden, sobald Du kein Existenzgründer mehr bist. Auch will die Handwerkskammer ständig Beiträge. Erkundige Dich genau.
Ich kannn nur sagen, es war die beste Idee, es so zu machen. Ich wundere mich eigentlich immer noch, dass nicht noch mehr auf den Dreh gekommen sind.
Wie Du richtig schreibst, sind Verträge sehr wichtig. Scheinselbständigkeit kommt man Dir ganz schnell auf die Schliche. Aber wenn man im Vorfeld genug weiß, dann ist alles ganz easy.....
Steuerberater wissen übrigens in der Hinsicht sehr viel........

L.G. Schlaubi (so jetzt ist es raus...) :idea:
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#19

25.01.2007, 13:03

@Schlaubi: magst du uns verraten, wieviel KK du bezahlst bei wieviel Einkommen?
Gast

#20

25.01.2007, 13:07

Es gibt in jeder KK eine Mindesbeitragsbemmessungsgrenze, die man als Existenzgründer haben kann, sollte...
Vom Einkommen sind doch verschiedene Sachen abhängig. Z.B. habe ich mein Fahrzeug als FirmenPkw mit in meine Buchhaltung aufgenommen, so dass ich sämtliche Kosten abrechnen kann und am Jahresende meine AfA mache. Das reduziert meinen "Gewinn" für die Steuern erheblich. Man kann nicht einfach auf "blauen Dunst" losziehen und sich selbständig machen wollen. Das will rechnerisch gut überlegt sein...
Das mit dem Pkw ist ein Beispiel von Vielen.

L.G.
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