Räumungsurteil Gegenstandswert

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Dark
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#1

24.01.2007, 15:31

Hallo ihr lieben und nochmal ich

ich glaube mein chef hat heute alle blöden akten rausgestöbert.

Meine Frage ich habe ein Räumungs- und Zahlungsurteil vorliegen.
Es wurden 4 Punkte festgelegt.

1. Räumung (12 x Kaltmiete)

2. Verurteilung Zahlung 1000 € (Zahlungsrückstand)

3. Verurteilung Zahlung 187,91 € vorgerichtliche Anwaltskosten

4. Festsetzung GW 3.000,00 €

Was kann ich hier in einem zu erstellenden KBF für ein Gegenstandswert in Ansatz bringen. Chef hat hier bereits eine Abrechnung erstellt mit einem GW von 3560 €. Aber bin mir net sicher ob er da einen fehler gemacht hat.

Liebe Grüße und Dankeschön
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Curry
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#2

24.01.2007, 15:36

Wie ist er denn darauf gekommen? im Urteil steht doch 3.000,00 als Gegenstandswert?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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#3

24.01.2007, 15:37

Frag mich was leichteres. Hab auch grad net wirklich lust mich mit dem anzulegen hat mich gerade eh aufm kicker deswegen will ich mir ganz sicher sein was ich zu ihm sag.

Es wurde nur zu Punkt 4 eine Streitwertfestsetzung von 3.000,00 € vom
Gericht mitgeteilt. Die anderen Streitwerte müssen darauf angerechnet werden. Aber bin mir gerade nicht mehr sicher.
Gast

#4

24.01.2007, 15:38

Was war denn Punkt 4???
Dark
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#5

24.01.2007, 15:41

Nein *g. Das ding ist ein wenig komplizierter ist schwer zu erklären.

Es gibt wie oben bereits im erstbeitrag geschrieben vier Punkte die zusammengerechnet werden müssen.

Also Räumung + 1.000,00 + 187,91 + 3000
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Curry
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#6

24.01.2007, 15:45

Na dann hast du doch deine Antwort schon... :wink:
Curry

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#7

24.01.2007, 15:46

Lach nein hab zum glück gerade unsere neuen Anwältin gefragt die meinte vorgerichtliche Anwaltskosten die mit einer Klage geltend gemacht werden dürfen zum Streitwert nicht hinzuberechnt werden. Püh glück gehabt.

Aber vielen dank.
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Curry
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#8

24.01.2007, 15:49

Das kommt darauf an, ob sie als Hauptforderung oder als Nebenforderung geltend gemacht worden sind... Eigentlich ja als Nebenforderung, also wird das nicht hinzugerechnet.
Curry

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#9

24.01.2007, 15:50

Genau wie du es sagst es war nur eine nebenforderung.

Lg
Gast

#10

24.01.2007, 17:11

Auch noch was dazu:

Mir hat man vor ca. eine Woche erklärt, dass manche Anwälte argumentiert haben, dass die RA Kosten (nicht anrechenbarer Anteil) als Schadensersatz (wegen Verzug) geltend gemacht werden und daher den Streitwert erhöhe.

Im neuesten Zöller steht aber drin, dass die RA Kosten als Nebenforderung zählen und NICHT den Streitwert erhöhen. Wir haben zwar nicht den neuesten Zöller, aber der Gegner :-) Also weg damit.

Ich habs in der Schule auch so gelernt...obwohl mir mein früherer Anwalt versucht hat was anderes einzubläuen :-)
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