![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Wir haben am 17.3.10 eine Ladung zu einem Termin am 26.04.10 bekommen.
Am 26.03.10 haben wir Verlegung beantragt, mit der Begründung, daß Cheffe als einziger Sachbearbeiter an diesem Tag einen Termin an einem anderen Gericht hat und daß der Termin vorher bestimmt wurde (8.03.10).
Jetzt schreibt das Gericht:
"Verhinderungen sind mit Rücksicht auf den Terminierungsvorlauf des Gerichts stets unverzüglich nach Erhalte der Ladung anzuzeigen und nicht erst 14 Tage später."
Gibt es irgendeine Vorschrift wo steht, binnen welcher Frist man Verlegung beantragen muß?