Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz

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Quiwenneth
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#1

22.01.2007, 19:45

Hi, weiß einer von Euch, wie weit die Leute der Gesetzgebung nun mit dem oben genannten Gesetz sind?

Mein letzter Stand war, dass dieses noch nicht in Kraft getreten ist, möchte aber selbst nicht verpassen, wenn es soweit ist. Wie handhabt Ihr die Prozesskostenhilfeanträge denn jetzt? Genau wie früher? Oder werden bereits die evtl. beabsichtigten neuen Regelungen beachtet?

Und, by the way, habt Ihr seit kurzem auch so einen Ärger mit den Rechtspflegern, wenn es um Beratungshilfeanträge geht. Ich hab in einer Angelegenheit jetzt schon die vierte Verfügung auf dem Tisch - das kann es doch echt nicht mehr sein.
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Pepsi
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#2

22.01.2007, 20:24

also noch ist es noch nicht raus

und ja ich hatte vor kurzem meinen ersten Beratungshilfeantrag und prompt wurde er abgewiesen.. Weiß auch nicht was ich noch machen soll..
Bärchen

#3

23.01.2007, 08:04

Mein Chef sagte Anfang des Jahres, dass noch nichts entschieden ist. RA-Micro hat allerdings schon neue Formulare im Sortiment. Das wird echt hart, wenn das Gesetz durch ist.

Ich gehe aber mal davon aus, dass die Anwälte Bescheid wissen, wenn es soweit ist. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass das durch die Presse geht, wenn das Gesetz entschieden wurde
Moneberlin1973

#4

24.01.2007, 21:08

Hallo, hab mal ne Frage, die hier bestimmt nicht reinpasst, aber ich weiss nicht, wo ich sie sonst stellen kann. Mein Freund muss zu einem Gerichtstermin ausserhalb seines Wohnortes, die Fahrtkosten belaufen sich auf ca. 70 Euro. Kann er eine Fahrtkostenerstattung geltend machen und vor allem wo?
Gast

#5

24.01.2007, 21:40

Zu dem Gesetz kann ich nichts sagen. Aber wir haben relativ viele Beratungshilfeanträge in der Woche und von meinen wurde noch keiner abgelehnt. Ich werde mal drauf achten.
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#6

25.01.2007, 12:30

Tschuldigung, aber bist du bei einem RA oder ähnlichem angestellt? ansonsten dürfen wir solche Fragen nicht beantworten..
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