Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

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florentina07
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#1

18.03.2010, 12:12

Hallo an alle :)

Ich muss in einer Strafsache einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister haben, damit wir nachweisen können, dass unser Mandant keine Punkte in Flensburg hat. Kann mir jemand helfen? Ich habe so etwas noch nie gemacht und weiß jetzt nicht genau, wie man das schreibt und wo genau ich das hinschicken muss.

:thx schonmal im Vorraus
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nephele
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#2

18.03.2010, 12:19

Hier ist die Adresse:

Kraftfahrt-Bundesamt
Verkehrszentralregister
24932 Flensburg

Und das Schreiben machen wir so:

Betrifft: Auskunft aus dem Verkehrszentralregister für
(Name, Adresse, Geb.-Datum)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit zeige ich an, dass ich die rechtlichen Interessen des Herrn (Name und Adresse), vertrete.

Namens und im Auftrag meines Mandanten bitte ich um Auskunft über die ihn betreffenden Eintragungen im Verkehrszentralregister.

Es wird insoweit höflich um kurzfristige Erledigung gebeten.

Hoffe das hilft dir weiter :)

EDITH: evtl. Vollmacht beifüge, weiß jetzt grad nicht, wie wir das hier handhaben :oops:
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
florentina07
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#3

18.03.2010, 12:23

Das ist doch schon super :thx
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Master24
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#4

20.09.2010, 14:52

FRAGE:

Chefin ist jetzt auf den Trichter gekommen, jede einzelne dieser Anfragen einzeln neben der Bußgeldsache abrechnen zu wollen.
Da bereitet mir doch "großes Bauchschmerz-Weh-Wehchen"...

Handelt es sich gebührenrechtlich überhaupt um eine eigene Angelegenheit?

LG
Marcell "Master24" P.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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Adora Belle
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#5

20.09.2010, 15:31

Das ist nur dann eine eigene Angelegenheit, wenn sie einzeln beauftragt wurde. Wenn Du im Rahmen der Mandatsbearbeitung irgendwo eine Registeranfrage oder Akteneinsicht machen mußt, rechnest Du die ja auch nicht gesondert ab.

M.E. sollte der KBA-Auszug eh mit in der Akte sein; ich sehe gar keinen Grund, den selbst anzufordern in diesen Fällen.
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