Versicherung zahlt nur 20,00 EUR Kostenpauschale bei Unfall

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kitte-kat
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#1

25.02.2010, 17:54

Hallo Ihr Lieben. Hoffe ich bin hier im Forum richtig.
Hab ne Unfallsache, bei der ich im Rahmen des Aufforderungsschreibens 26,00 EUR Kostenpauschale geltend gemacht hab. Die HDI zahlt jedoch nur 20,00 EUR. Das geht doch gar nicht!!! Wir sind doch eigentlich schon fast bei 30,00 EUR, oder?!

Könnt Ihr mir sagen, auf welche Entscheidung ich die Versicherung verweisen kann? Möchte mich echt nicht mit den 20,00 EUR zufrieden geben.

Hoffe ihr könnt mir helfen. :thx
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#2

25.02.2010, 19:06

Was meinst du mit Kostenpauschale? Verwechselst du das evtl. mit der Gebühr für den Aktenauszug?

Als wir nehmen als "Allgemeine Unkostenpauschale" immer 25,00 €, aber es gibt ein paar wenige Versicherung die auch nur 20,00 € gezahlt haben ... wir belassen es meistens auch dabei ... Entscheidung über die Unkostenpauschale kenne ich leider nicht ...

Für den Aktenauszug nehm ich immer 26,00 € ... da hat bis jetzt glaub ich auch noch keiner gemeckert, ich glaub, es gibt aber auch hier einige wenige, die nur 25,00 € zahlen ... aber wegen den paar Euronen machen wir nicht lange rum :wink:
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carrot
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#3

25.02.2010, 19:52

Oder meinst Du die Pauschale die der VN also Mandant bekommt?
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#4

25.02.2010, 20:45

carrot, ist das denn nicht die "Allgemeine Unkostenpauschale"?
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Soenny
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#5

25.02.2010, 20:52

Ich denke sie meint die "normale" Unkostenpauschale, nicht die für die Akteneinsicht.

Falls Ja, dann hier mal gucken und da auf Rechtsprechung, da kommen ein paar Urteile. Es schwankt zwischen 20 und 30 €, wobei 25 € immer noch Standard ist und es ist in der Tat so, daß die H** nur 20 € zahlt.

http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/i ... tenpau.htm
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#6

25.02.2010, 21:11

kitte-kat hat geschrieben: Aufforderungsschreibens 26,00 EUR Kostenpauschale
@sunshine: Sie schrieb aber Kostenpauschale und 26,00 €, da war mein erster Gedanke die für die Akteneinsicht, da nehm ich immer 26,00 € und krieg die auch immer und 25,00 € nehmen wir für die Kostenpauschale die der Mandant bekommt
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#7

25.02.2010, 21:18

Hab ne Unfallsache, bei der ich im Rahmen des Aufforderungsschreibens 26,00 EUR Kostenpauschale geltend gemacht hab.
Das kann ja dann keine Akteneinsichtsgebühr sein, das hört sich nach 1. Schreiben in Unfallsachen an.

Für Akteneinsichten nehmen wir 30 € und es kommt selten vor, daß wir die nicht bekommen :D
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#8

25.02.2010, 21:24

@sunshine: Sie schrieb aber Kostenpauschale und 26,00 €, da war mein erster Gedanke die für die Akteneinsicht, da nehm ich immer 26,00 € und krieg die auch immer und 25,00 € nehmen wir für die Kostenpauschale die der Mandant bekommt
Ja, bei den 26 € hatte ich auch als erstes die Aktenpauschale im Kopf ... aber ich denke, sie meint wohl wirklich die Unkostenpauschale ...

Für Akteneinsichten nehmen wir 30 € und es kommt selten vor, daß wir die nicht bekommen
Echt? Okay, merke ich mir fürs nächste Mal ... mal gucken, ob die dann auch zahlen. Ich hatte allerdings auch schon Versicherungen, die geschrieben haben "Bitte überlassen Sie uns einen Aktenauszug für die Gebühr von 25,00 €" oder so ähnlich halt. Dann mach ich das meistens auch für den Betrag ...
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#9

25.02.2010, 21:27

Wenn die das so schreiben, nehme ich die auch, hat dann auch keinen Zweck, aber bei den 30 € kommt es selten vor, daß die nicht gezahlt werden, versuchs einfach mal, Differenz ausbuchen geht ja immer ;)
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#10

25.02.2010, 21:29

Ok, mach ich :wink:
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