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Arbeitsrecht oder Sozialrecht?

Verfasst: 16.02.2010, 11:31
von Astrid101
Hallo,

ich soll hier eine Akte abrechnen.

Es gibt nur ein Schreiben an einen Sozialdienst, das wir gefertigt haben. Es geht um "stufenweise Wiedereingliederung nach SGB IX" eines Arbeitnehmers.

Meine Frage:

Ist das Sozialrecht oder Arbeitsrecht? Immerhin geht es um einen Arbeitnehmer?

Ich bin da gerade überfragt!

Verfasst: 16.02.2010, 15:23
von Astrid101
Offensichtlich seid ihr genauso überfragt wie ich! ;-) :o

Ich habe selbst mal ein bißchen recherchiert und bin vorerst zu dem Ergebnis gekommen, dass es Sozialrecht sein müßte, da Sozialrecht sich mit Streitigkeiten zwischen Leistungsträgern (z.B. Krankenkasse u. Patient etc.).

Der Sozialverband, dem wir geschrieben haben, ist also ein Leistungsträger, der an der Wiedereingliederung des Arbeitnehmers beteiligt ist.

Falls jemand doch eine fundierte andere Meinung hat... bitte unbedingt melden!!!

:wink:

Verfasst: 16.02.2010, 15:31
von Re1108
Ich denke auch, dass es sich um eine sozialrechtliche Angelegenheit handelt (schon deshalb, weil hier Gegenstand eine Handlung nach dem Sozialgesetzbuch ist).
:wink:

Verfasst: 16.02.2010, 15:32
von jujo
:dafuer

Verfasst: 16.02.2010, 15:43
von jojo
Ich sach auch mal Sozialrecht, da es ja wohl um die Kostenübernahme geht.

Anders, wenns ein Schreiben an den Arbeitgeber wäre.

Verfasst: 16.02.2010, 18:49
von Sam29
Das Arbeitsrecht regelt das Rechtsverhältniss auf Grundlage des Arbeitsvertrages zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer.

Das Sozialrecht regelt zunächst die soziale Grundsicherung für die, welche Angehörige der Sozialversicherung sind.

Also, da es hierbei weniger um ein Rechtsverhältnis zwischen AG und AN handelt, handelt es sich um Sozialrecht.

Verfasst: 16.02.2010, 19:45
von sunshine24
Der Sozialverband, dem wir geschrieben haben, ist also ein Leistungsträger, der an der Wiedereingliederung des Arbeitnehmers beteiligt ist.
Wir hatten das Gegenteilige ... wir haben mit dem Arbeitgeber hin- und hergeschrieben bzgl. der betrieblichen Eingliederung (BEM) und dann war es Arbeitsrecht.

Aber in deinem Fall - wie auch die anderen schon gesagt haben - tendiere ich doch auch eher zum Sozialrecht.

Verfasst: 17.02.2010, 12:29
von Astrid101
Prima,

danke für die Zustimmung @Sozialrecht.

DIe Abrechnung ist aber trotzdem gar nicht so einfach...

Nach der Anmerkung zu Nr. 2400 VV RVG gibt es nur Betragsrahmengebühren, wenn das GKG nicht anzuwenden ist und verweist auf § 3RVG. Der wiederum verweist auf § 183, 197a SGG.

Da wird man ja irre....

Falls da jemand noch einen Tipp für mich hat, ob ich bei dem Schreiben an den Sozialverband Betragsrahmengebühren kriege oder Wertgebühren nehmen muß... nur zu!!!

Gut, dass wir sonst kein Sozialrecht haben.... ;-)

Verfasst: 17.02.2010, 20:44
von Sam29
Grobe Grundregel, in Angelegenheiten, an denen sozialversicherungspflichtige Personen beteiligt sind, entstehen Betragsrahmengebühren.

Also 2400 VV RVG

Irre wird man dabei nicht.

Verfasst: 18.02.2010, 20:35
von happykitcat
Hi Astrid,

in der Regel nimmt entsprechend des Betragsrahmens die Mittelgebühr, wenn die Angelegenheit einen schweren oder leichteren Sachverhalt mit sich bringt, ist der Betragsrahmen entsprechend anzuwenden.

Wie du die Mittelgebühr errechnest, weißt du hoffentlich oder !?