Kündigungsschutzklage - zwei kleine Fragen

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Jungundahnungslos
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#1

10.02.2010, 12:03

Hallo,
ist das erste Mal, dass ich eine KSK für einen Mandanten einreichen soll.

1. Örtliche Zuständigkeit - der AG des AN sitzt in Berlin, sein Arbeitsort/Wohnort ist allerdings Halle. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich doch die Klage auch in Halle als Ort der Arbeitsleistung als Erfüllungsort erheben?

2. Prozeßvollmacht
Ich habe gelesen, dass der AN die Klage eigenhändig unterzeichnen soll. Wenn ich nun die Klage für die Mandanten fertige, reicht es wenn ich die Klage unterzeichne? Muss ich der Klage noch eine spezielle Vollmacht beifügen?

Ich weiss es hört sich vllt. blöd an, aber ich will natürlich beim ersten Mal nix verkehrt machen.
Wäre nett wenn mir einer aus der Patsche helfen könnte.
VG
CheerSassi
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#2

10.02.2010, 12:21

Hi, also zu

1. genau, du kannst die Klage in Halle einreichen.

2.
Ich habe gelesen, dass der AN die Klage eigenhändig unterzeichnen soll
Warum soll er das? er hat doch einen RA beauftragt...

Wenn ich nun die Klage für die Mandanten fertige, reicht es wenn ich die Klage unterzeichne?
Warum willst du die Klage unterzeichnen?? Oder bist du ein RA?

Irgendwie versteh ich dein Problem nicht.
Grüßle Sassi

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