Wann morgens losfahren?

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Carolin
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#1

03.02.2010, 10:48

Ich habe heute 2 1/2 Stunden zur Arbeit gebraucht. Normalerweise brauche ich keine 30Minuten. Ich bin wegen des Wetters auch schon 1 1/4 Stunden früher losgefahren, kam aber halt trotzdem zu spät. Wie weit bin ich dazu (gesetzlich) jetzt verpflichtet früher loszufahren? Wenn ich 2 1/2 Stunden früher losfahre bin ich ja dann vlt. zwei Stunden zu früh da, wenn der Verkehr läuft und die Straßen freier sein sollten. Wie verhalte ich mich also richtig? Eine Antwort von meinem Chef hab ich nicht gekriegt...

Danke schonmal für Eure Antworten!
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Novia
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#2

03.02.2010, 11:05

das würde mich auch mal interessieren... =)
Ernie

#3

03.02.2010, 11:11

Das kann man pauschal nicht beantworten. Der Gesetzgeber geht immer davon aus, dass man "rechtzeitig" loszufahren hat.

Gerade bei den momentan herrschenden Witterungsbedingungen muss man das halt ausprobieren, und wenn Du (wie heute) 2 1/2 Stunden benötigst, musst Du wohl morgen auch 2 1/2 Stunden eher losfahren.
*finchen*
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#4

03.02.2010, 11:44

Ich plane das vierfache der Zeit ein. Ich fahre sonst 15 Minuten und fahre im Moment daher eine Stunde früher los. Bei dir wären es dann eben zwei Stunden. Ist schon ne Menge Zeit die da draufgeht, aber im Moment wohl leider nicht zu ändern. Ich denke, aber dass du deiner Pflicht des rechtzeitigen Losfahrens damit genüge tust.
vielleserin
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#5

03.02.2010, 12:28

Hallo,

das Risiko liegt ganz bei dir.
Du musst sicherstellen, dass du pünktlich erscheinst.
Habe ich gerade für mein Studium so gelernt - lernen müssen.

Ist leider bei dem Wetter eine ganz schöne Herausforderung.

Ich hoffe, dein Chef sieht dir ein eventuelles Zuspätkommen nach...

LG
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Sich wünschen, was man bekommen kann, ist Glück.[/b][/color]
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gabrielle
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#6

03.02.2010, 12:35

@vielleserin :genau
cjdenver
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#7

03.02.2010, 13:30

...vielleicht kannst du dafür dann ja früher gehen, oder dir die überstunden bezahlen lassen? oder am besten gleich gleitzeit einführen ;)
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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Carolin
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#8

03.02.2010, 20:00

gleitzeit wäre toll ;o)

ich habe doch noch eine antwort gekriegt...

meine mehr als doppelt soviel eingeplante zeit reicht aus, das ist dann höhere gewalt. das ist meinen chefs lieber, als abends früher zu gehen oder länger zu bleiben...

find ich echt nett... obwohl ich mich andererseits auch echt morgen um 6 aus dem haus hätte quälen müssen...
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Ciara
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#9

03.02.2010, 20:04

Wie gut, dass ich anfangen und gehen kann, wann ich will.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Carolin
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#10

03.02.2010, 20:18

oh man, hast du es gut...
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