Hallo! Habe folgende Problematik: Unser MA hat einen Rechner gekauft und wegen Rücktritt den Gegner auf KP-Rückzahlung verklagt. Der Rechner befindet sich bereits bei der Beklagten. Wir haben die Beklagte an dem Ort verklagt, wo sich der Rechner befindet. Diese hat mehrere Geschäftsstellen (Filialen). Das Gericht weist und darauf hin, dass die Beklagte ihren Sitz ausweislich der Rechnungen in einer anderen Stadt hat... Kennt sich jemand mit einer solchen Problematik aus?
Noch was: wenn die Gegenseite die örtl. Zuständigkeit nicht rügt, kann das Gericht von amtswegen verweisen?
örtliche Zuständigkeit KV-Rückabwicklung
Ich glaube nicht, dass es von Amts wegen verwiesen wird.
Ich meine mich zu erinnern, dass das Gericht die Partei darauf aufmerksam macht, wenn sie nicht anwaltlich vertreten ist.
Von Amts wegen prüft man nur die sachliche Zuständigkeit.
Und wenn es schon rechtshängig sein sollte, wird es eh nicht mehr verwiesen.
Ich meine mich zu erinnern, dass das Gericht die Partei darauf aufmerksam macht, wenn sie nicht anwaltlich vertreten ist.
Von Amts wegen prüft man nur die sachliche Zuständigkeit.
Und wenn es schon rechtshängig sein sollte, wird es eh nicht mehr verwiesen.