Selbständiges Beweisverfahren - Mustertext gesucht

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samara
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#1

19.12.2009, 14:25

Hi! Ich muss einen Antrag im Beweissicherungsverfahren entwerfen und hat schon alles mögliche im Netz nach Mustertexten abgesucht, leider ohne Erfolg. Wir vertreten einen Mieter, der Feuchtigkeits- und Schimmelbildung hat und die Ursache klären lassen möchte. VIelleicht hat jemand einen Mustertext für mich? Vielen Dank im Voraus und schönes Wochenende!
rosa

#2

20.12.2009, 11:58

Da gibt es keinen Mustertext für, du schreibst halt oben hin " Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens" dann kommts Rubrum und dann musst du halt ganz individuell deinen Fall schildern unter Glaubhaftmachungen... Ggfls. kann eurerseits auch bereits ein Sachverständiger vorgeschlagen werden und en Auslagenvorschuss für den SV eingezahlt werden
samara
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#3

21.12.2009, 07:47

Und welchen Antrag stelle ich dann?

Muss ich die Fragen an den Sachverständigen bereits in der Antragsschrift genaus ausformulieren?
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GabiP.
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#4

21.12.2009, 09:10

mmmh, ich frag mich jetzt zwar ganz ehrlich, wieso das nicht der Chef macht, aber naja.

Du mußt die Fragen im Antrag so stellen, dass der SV diese eindeutig beantworten kann und möglichst so, dass sie im Sinne des Mdt. beantwortet werden können. Und natürlich schlüssig sind, sonst eröffent das Gericht das Verfahren gar nicht erst.

Deshalb mein ich ja, wieso macht das nicht der RA?
gkutes

#5

21.12.2009, 09:19

beantragen wir, namens und im Auftrag des Antragstellers

ohne mündliche Verhandlung im Wege des selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 485 II ZPO folgenden


Beweisbeschluss

zu erlassen:

I. Es ist ein schriftliches Sachverständigengutachten zu folgenden Behauptungen des Antragstellers einzuholen betreffend das Bauvorhaben ....:

1. Feuchtigkeit hier
2. Schimmel da
3.

II. Der Sachverständige möge sich gegebenenfalls auch zu den Ursachen der unter Ziffer I. geschilderten Mängel äußern.

III. Sofern der Sachverständige zu dem Ergebnis kommt, dass die unter Ziffer I. aufgeführten Mängel bestehen, soll er sich dazu äußern, ob eine Sanierung möglich ist oder ob zur Mangelbeseitigung ein kompletter Austausch erfolgen muss. Zudem soll er - insbesondere zur Streitwertfestsetzung - die Kosten der aus seiner Sicht geeigneten Mangelbeseitigung schätzen.

IV. Das Gericht wird gebeten, dem Gutachter aufzugeben, vor Erstellung seines Gutachtens eine Ortsbesichtigung durchzuführen und dazu die Parteien bzw. deren Verfahrensbevollmächtigte nachweislich zu laden.

Angaben zum Verfahren
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