Arbeitszeugnis

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Azubienchen
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 368
Registriert: 04.03.2009, 22:56

#1

16.12.2009, 11:12

Hallo,

eigentlich wollte ich mich gerade neu registrieren (war früher schon mal hier), aber leider kommt die Aktivierungsmail nicht bei mir an :?

Daher vorerst mit dem Azubienchen-Zugang, da es mir wirklich dringend und wichtig ist. Ich habe gestern eine Stellenanzeige entdeckt und möchte heute Abend noch die Bewerbung fertig machen.

Habe dann heute von der Chefin folgendes Zeugnis bekommen:

Frau xxx, geboren am xxx, hat in meiner Kanzlei vom xxx.2006 bis zum xxx.2009 die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten absolviert. Während der Ausbildung gehörte sie stets zu den Klassenbesten und hat die Prüfung mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen.

Schon in der Ausbildungszeit konnte Frau xxx qualifizierte Tätigkeiten in der Kanzlei zu-verlässig übernehmen. Besonders zu erwähnen sind ihre umfassenden Fachkenntnisse, ihre Fähigkeit, sich neue Wissensgebiete selbstständig zu erschließen, ihr weit überdurchschnittli-ches Arbeitsengagement und der perfekte Umgang mit der gesamten EDV-Technik.

Frau xxx zeichnet sich darüber hinaus durch strukturierte und effiziente Arbeitsweise auch unter großem Termindruck, stets freundlichen und sensiblen Umgang auch mit schwierigen Mandanten sowie Kollegialität aus.

Zu den Aufgaben von Frau xxx gehören unter anderem das Fertigen von Honorarabrech-nungen, die Anleitung der Auszubildenden und der selbstständige Materialeinkauf für die Kanzlei.

Bei allen ihr übertragenen Aufgaben arbeitet Frau xxx stets zu meiner vollsten Zufriedenheit. Sie ist eine Mitarbeiterin, die mitdenkt und sich mit den Interessen der Mandanten und der Kanzlei identifiziert.

Nach dem Abschluss ihrer Ausbildung konnte Frau xxx eine zeitlich limitierte Weiterbeschäftigung angeboten werden. Die Struktur der Kanzlei lässt eine längerfristige Beschäftigung leider nicht zu. Ich bedauere es, Frau xxx als Mitarbeiterin verlieren zu müssen und wünsche ihr für ihren weiteren Lebensweg alles Gute.


Sie wollte es aber wohl später nochmal überarbeiten.

Wie findet ihr es?

Sollte nicht etwas mehr Infos über meine Tätigkeiten rein als nur Rechnungen, Azubi und Materialbestellung? Hab ja schon einiges mehr gemacht ?!

Ich wäre sehr, sehr dankbar für ein kurzes Feedback!

Lg "Azubienchen"
powerkueken

#2

16.12.2009, 11:19

Also, bei mir war mein Arbeitszeugnis nach der Ausbildung ca. 1 1/2 Seiten lang. Da wurden so zíemlich alle Tätigkeiten aufgelistet. Ein Arbeits-RA hat mir mal gesagt, dass umso länger das Zeugnis ist, sofern ist positiv geschrieben wurde, desto mehr Mühe hat sich der Chef gemacht und desto besser ist es für den Mitarbeiter. (Aber nicht viele haben nicht die Lust, sich alles durchzulesen!)

Bei allen ihr übertragenen Aufgaben arbeitet Frau xxx stets zu meiner vollsten Zufriedenheit. DAS IST EINE EINS!!! GRATULIERE!

Ich finde das Zeugnis ein bißchen zu wenig über die ausgeübten Tätigkeiten beschrieben, aber ansonsten 1. Sahne!
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Lämmchen
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#3

16.12.2009, 11:20

Ich finde auch, dass etwas mehr über die Tätigkeiten drin stehen sollte als Azubi, Materialbestelungen und Rechnungen. Das sollte auf jeden Fall geändert werden. Ansonsten klingt das Zeugnis für mich sehr gut.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Sonnenkind
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#4

16.12.2009, 13:54

Ich finde das Zeugnis auch gut. Würde aber auch zu deinen Tätigkeiten noch näher darauf eingehen. Es wird z.B. kein Wort über die ZV verloren.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Azubienchen
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#5

16.12.2009, 13:56

Huhu,

die Chefin hat nun noch was eingefügt (von sich aus):

Zu den Aufgaben von Frau xxx gehören unter anderem das Eintragen der Fristen, das Fertigen von Honorarabrechnungen, die Anleitung der Auszubildenden, das Fertigen von Schriftsätzen nach Audiodiktat, die Organisation von Terminen mit Mandanten, die Kommunikation mit dem Jugendamt und anderen Behörden bzw. Institutionen in Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten sowie der selbstständige Materialeinkauf für die Kanzlei.

Besser?

Danke schonmal für eure Antworten.

Lg "Azubienchen"
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Lena
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#6

16.12.2009, 20:54

Na ja... ich weiß nicht...

Den letzten Satz verstehe ich - überspitzt gesehen - in etwa so:

Eintragen von Fristen - aber Überwachen gehört nicht dazu,
Fertigen von Honorarabrechnungen - haste das selbständig oder nur nach Vorgabe gemacht?
Fertigen von SS nach Diktat - aber alleine haste gar keine Schreiben gemacht?
Organisation von Terminen - Kaffe gekocht und die Mandanten bemuttert,
Kommunikation mit Jugendamt und anderen Behörden - aber mit nem normalen Amtsgericht kann sie nicht kommunizieren.

Ich finde ne ausführliche Tätigkeitsbeschreibung schon gut, aber wenn man nur so einzelne Beispiele nimmt, heißt das dass der Rest nicht wirklich berauschend war...
Aber ich weiß ja auch nicht ob und wie selbständig oder was du getan hast in deiner Ausbildung?!
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