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Rechtsmittel gegen Beweisbeschluss

Verfasst: 10.12.2009, 14:42
von yvonne26
Hallo Ihr Lieben,

wir haben einen Beweisbeschluss bekommen, dem nicht in vollem Umfang (lt. unserem Antrag) entsprochen wurde. Kann ich dagegen ein Rechtsmittel einlegen?

Verfasst: 10.12.2009, 17:22
von gabrielle
mit einer Beschwerde (sofortige Beschwerde (§§ 567 - 573 ZPO); Rechtsbeschwerde (§§ 574 - 577)

Verfasst: 11.12.2009, 11:12
von yvonne26
Super! Vielen lieben Dank!

Verfasst: 14.12.2009, 15:19
von cjdenver
das kommt drauf an. in fgg-verfahren zum beispiel kannst du nur gegen verfahrensabschließende beschlüsse beschwerde einlegen, nicht gegen zwischenbeschlüsse, die nur verfahrensleitend sind (wie beweiserhebung).