Rechtsmittel gegen Beweisbeschluss

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yvonne26
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#1

10.12.2009, 14:42

Hallo Ihr Lieben,

wir haben einen Beweisbeschluss bekommen, dem nicht in vollem Umfang (lt. unserem Antrag) entsprochen wurde. Kann ich dagegen ein Rechtsmittel einlegen?
Lieben Gruß

Yvonne
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gabrielle
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#2

10.12.2009, 17:22

mit einer Beschwerde (sofortige Beschwerde (§§ 567 - 573 ZPO); Rechtsbeschwerde (§§ 574 - 577)
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yvonne26
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#3

11.12.2009, 11:12

Super! Vielen lieben Dank!
Lieben Gruß

Yvonne
cjdenver
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#4

14.12.2009, 15:19

das kommt drauf an. in fgg-verfahren zum beispiel kannst du nur gegen verfahrensabschließende beschlüsse beschwerde einlegen, nicht gegen zwischenbeschlüsse, die nur verfahrensleitend sind (wie beweiserhebung).
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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