Auslandszahlungen über 12.500 Euro

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Andreas

#1

21.06.2005, 11:11

Hallo zusammen,

nachdem ich kürzlich vor dem Problem stand, ob, wohin und wie eine Zahlung aus dem Ausland an eine Behörde zu melden ist, hier eine Zusammenfassung, weil es ja doch gelegentlich vorkommt.

1. Grundlagen

- Gemeldet werden müssen alle Zahlungen ins Ausland oder aus dem Ausland, die über 12.500,00 € liegen
- Fremdgelder müssen nicht gemeldet werden
- Die Meldung muß bis zum 7. Tag des auf die Zahlung folgenden Monats eingereicht werden (also sicherheitshalber sollte sie am 7. dort vorliegen)

Hierzu gibt es ein Formular, daß hier auf Foreno.de zum Download bereitsteht unter :

Vordruck Z4 Zahlung im Außenwirtschaftsverkehr - PDF-Format

Das Original findet Ihr hier : Vordruck Z4

2. Ausfüllen des Formulares Z4

Auszufüllen ist das Formular wie folgt :

Monat/Jahr :
Monat der Zahlung, z.B. 06 05 für Juni 2005.

Firmennummer :
Dürftet Ihr dort normalerweise keine haben, wenn die Kanzlei nicht "Stammkunde" ist, also offenlassen.

Name oder Firma des Meldepflichtigen :
Eure Kanzleibezeichnung

Wirtschaftszweig :
Rechtsanwaltskanzlei oder Notariat - wie es eben ist :wink:

Anschrift bis E-Mail-Adresse:
Selbsterklärend :D

Zweck der Zahlung :
Hier gehört eine Angabe hinein, die die Zahlung beschreibt - z. B. "Honorareinnahme".

Kennzahl :
Die Kennzahlen sind als Anlage zum Formular aufgelistet. Honorareinnahmen haben z. B. die Kennzahl "514".

Land :
Hier ist - je nachdem, ob es sich um einen Zahlungseingang oder einen Zahlungsausgang handelt - das Land, aus dem die Zahlung kommt, oder das Land, in das die Zahlung geleistet wird, im Klartext anzugeben.

Betragsangaben :
Es gibt hier zwei Spalten; die linke ist zu nutzen bei Zahlungseingängen, die rechte bei Zahlungsausgängen.

WICHTIG:
Es müssen nur Honorarzahlungen bei Zahlungseingängen angegeben werden; Fremdgelder, also durchlaufende Posten, die an Dritte weitergeleitet werden, sind nicht meldepflichtig ! Es muß also der reine Honorarbetrag 12.500 € übersteigen, damit überhaupt eine Meldepflicht besteht.


Die Beträge sind kaufmännisch zu runden auf runde tausend Euro. Beispiele:

65.597 € werden zu 66.000 €
65.132 € werden zu 65.000 €

Die drei letzten Nullen sind wegzulassen, also :

66.000 € = 66
65.000 € = 65

Verrechnung / Einbringung:
Hier muß nichts mehr eingetragen werden. Die Bundesbank hat leider nur ein etwas veraltetes Formular zur Verfügung, Einträge hätten nur bei Aktiengeschäften o.ä. zu erfolgen, die wir ja aber nicht tätigen.


So, ich hoffe, Ihr könnt irgendwann einmal etwas damit anfangen :wink:
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