Verjährung

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Sandra86
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#11

19.12.2006, 18:00

Danke für die vielen Antworten...

Habe mal meine Kollegin gefragt, Sie meinte: Die Hemmung beträgt 3 Monate - weil sie zusammenhängend eintritt und damit nicht 1 Monat, sondern 3 sind.

Weil, bei Höherer Gewalt nach § 206 (?) BGB steht doch auch, wenn die höhere Gewalt bis 6 Monaten vor Verjährungsende ist.. diese kann aber schon eher sein.. und in diese 6 Monate mit "reinlaufen"..

Ich bin auch immernoch skeptisch - und konnte ebenfalls in den Kommentaren nichts brauchbares finden :(
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Pepsi
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#12

19.12.2006, 18:08

wifey :zustimm
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#13

19.12.2006, 20:04

Sandra S. hat geschrieben:Soll ich das da oben sein? :heul
Nö, das bin ich :omi - sorry, wäre nie auf die Idee gekommen, dass man das falsch verstehen kann :oops:
Viele Grüße

ich
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Sandra S.
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#14

19.12.2006, 21:51

Wifey, war ja auch nur Spaß! :yeah :banane :hurra :riesenspass

Aber so alt wie :arrow: :omi bist du nun auch wieder nicht!
Liebe Grüße
von Sandra
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#15

19.12.2006, 23:08

na, so alt wie ich mich momentan fühle, kann ich gar nicht mehr werden.
So und nu Schluß mit OT :andiearbeit
Viele Grüße

ich
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Pepsi
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#16

20.12.2006, 08:23

aber die Hemmung kann doch nicht der Verjährung anfangen oder?!
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#17

20.12.2006, 11:42

meinst Du vor oder nach??
Viele Grüße

ich
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Pepsi
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#18

20.12.2006, 13:53

sorry vor natürlich.. also vor Beginn der Verjährung
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#19

20.12.2006, 14:54

Also, wenn Du mit Verjährung den Zeitpunkt meinst, ab dem man die Einrede der Verjährung "bringen" kann (da war es wieder :hurra ), dann muss die Hemmung ja vorher passiert sein - oder verstehe ich Dich jetzt einfach nicht?
Viele Grüße

ich
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Sandra S.
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#20

20.12.2006, 14:59

Denke, Pepsi meinte mit Verjährung "Verjährungsbeginn". Also Hemmung kann nicht vor Verjährungsbeginn eintreten. Oder, Pepsi?

P.S.: Genau meine Meinung!
Liebe Grüße
von Sandra
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