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Vollstreckbare Ausfertigung?

Verfasst: 18.12.2006, 12:15
von Gast
Hi Ihr!

Wir haben einen Vergleichsbeschluss ohne mündliche Verhandlung vom Arbeitsgericht vorliegen. Doofe Frage: Aber um vollstrecken zu können, müssen wir doch vollstreckbare Ausfertigng beim ArbG beantragen oder müssen wir irgendwie im Parteibetrieb zustellen? Hilfe, hilfe...

Verfasst: 18.12.2006, 12:23
von Sandra S.
Ihr müsst die vollstreckbare Ausfertigung beim ArbG beantragen. Und dann im Parteibetrieb zustellen.

Verfasst: 18.12.2006, 12:29
von Gast
Und wenn Gegenseite nicht anwaltschaftlich vertreten ist?!

Verfasst: 18.12.2006, 12:40
von Sandra S.
Dann wird über den Gerichtsvollzieher zugestellt.

Es ist übrigens auch möglich, gleichzeitig mit der Zustellung die Vollstreckung zu beginnen. Also in diesem Fall dann Zustellungsauftrag + Zwangsvollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher schicken. (Geht natürlich nur wenn ihr über Gerichtsvollzieher vollstrecken wollt, nicht bei PfüB).

Verfasst: 18.12.2006, 12:43
von Curry
:zustimm

Verfasst: 18.12.2006, 17:01
von Pepsi
:zustimm

bei uns steht immer im Vollstreckungsauftrag drin: "wird anliegend der Titel überreicht, mit der Bitte ihn -falls noch nicht geschehen- zuzustellen." oder so ähnlich