Vollstreckbare Ausfertigung?
Verfasst: 18.12.2006, 12:15
Hi Ihr!
Wir haben einen Vergleichsbeschluss ohne mündliche Verhandlung vom Arbeitsgericht vorliegen. Doofe Frage: Aber um vollstrecken zu können, müssen wir doch vollstreckbare Ausfertigng beim ArbG beantragen oder müssen wir irgendwie im Parteibetrieb zustellen? Hilfe, hilfe...
Wir haben einen Vergleichsbeschluss ohne mündliche Verhandlung vom Arbeitsgericht vorliegen. Doofe Frage: Aber um vollstrecken zu können, müssen wir doch vollstreckbare Ausfertigng beim ArbG beantragen oder müssen wir irgendwie im Parteibetrieb zustellen? Hilfe, hilfe...