Vollstreckbare Ausfertigung?

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Gast

#1

18.12.2006, 12:15

Hi Ihr!

Wir haben einen Vergleichsbeschluss ohne mündliche Verhandlung vom Arbeitsgericht vorliegen. Doofe Frage: Aber um vollstrecken zu können, müssen wir doch vollstreckbare Ausfertigng beim ArbG beantragen oder müssen wir irgendwie im Parteibetrieb zustellen? Hilfe, hilfe...
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Sandra S.
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#2

18.12.2006, 12:23

Ihr müsst die vollstreckbare Ausfertigung beim ArbG beantragen. Und dann im Parteibetrieb zustellen.
Liebe Grüße
von Sandra
Gast

#3

18.12.2006, 12:29

Und wenn Gegenseite nicht anwaltschaftlich vertreten ist?!
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Sandra S.
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#4

18.12.2006, 12:40

Dann wird über den Gerichtsvollzieher zugestellt.

Es ist übrigens auch möglich, gleichzeitig mit der Zustellung die Vollstreckung zu beginnen. Also in diesem Fall dann Zustellungsauftrag + Zwangsvollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher schicken. (Geht natürlich nur wenn ihr über Gerichtsvollzieher vollstrecken wollt, nicht bei PfüB).
Liebe Grüße
von Sandra
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Curry
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#5

18.12.2006, 12:43

:zustimm
Curry

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#6

18.12.2006, 17:01

:zustimm

bei uns steht immer im Vollstreckungsauftrag drin: "wird anliegend der Titel überreicht, mit der Bitte ihn -falls noch nicht geschehen- zuzustellen." oder so ähnlich
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