Hi Ihr!
Wir haben einen Vergleichsbeschluss ohne mündliche Verhandlung vom Arbeitsgericht vorliegen. Doofe Frage: Aber um vollstrecken zu können, müssen wir doch vollstreckbare Ausfertigng beim ArbG beantragen oder müssen wir irgendwie im Parteibetrieb zustellen? Hilfe, hilfe...
Vollstreckbare Ausfertigung?
- Sandra S.
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Dann wird über den Gerichtsvollzieher zugestellt.
Es ist übrigens auch möglich, gleichzeitig mit der Zustellung die Vollstreckung zu beginnen. Also in diesem Fall dann Zustellungsauftrag + Zwangsvollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher schicken. (Geht natürlich nur wenn ihr über Gerichtsvollzieher vollstrecken wollt, nicht bei PfüB).
Es ist übrigens auch möglich, gleichzeitig mit der Zustellung die Vollstreckung zu beginnen. Also in diesem Fall dann Zustellungsauftrag + Zwangsvollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher schicken. (Geht natürlich nur wenn ihr über Gerichtsvollzieher vollstrecken wollt, nicht bei PfüB).
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra
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bei uns steht immer im Vollstreckungsauftrag drin: "wird anliegend der Titel überreicht, mit der Bitte ihn -falls noch nicht geschehen- zuzustellen." oder so ähnlich