Neu angefangen - Urlaubsberechnung

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Trinity

#1

03.11.2009, 10:41

Hallöle,

bin jetzt seit 12.10. in einer neuen Kanzlei angestellt. Habe 20 Tage Urlaub im Jahr :(

D.h. mein Urlaubsanspruch bis Ende des Jahres sind 3 Tage nur, oder? Denn soweit ich weiß, werden nur volle Monate gerechnet...
spatzenbaer
Forenfachkraft
Beiträge: 196
Registriert: 04.11.2008, 21:24
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: ReNoStar
Wohnort: Südpfalz

#2

03.11.2009, 10:49

Hi,
also das mit den Urlaubstagen ist ja so eine Sache. Also, wenn ich richtig gerechnet habe, dann hast du pro Monat einen Urlaubsanspruch von 1,666... Tagen. Wenn du dann 2,5 Monate rechnest, also ab Mitte Oktober bis Dezember, sind das nach meiner Berechnung 4,15 Tage (20 Urlaubstage/Jahr : 12 Monate = 1,666... Urlaubstag/pro Monat)
Aber festlegen will ich mich da nicht. Am besten Du fragst noch einmal beim Chef nach oder wer dafür bei Euch zuständig ist.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiter helfen.

LG aus der Pfalz
Trinity

#3

03.11.2009, 10:53

Hey,

so hätte ich am liebsten ja auch gerechnet. 4 Tage wären göttlich (bei 20 tagen muss man immer so knausern). Nur war mir irgendwie so, dass man nur bei vollen Monaten Urlaubsanspruch hat...

"Vor Ablauf dieser Wartezeit besteht Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs
(Teilurlaub) für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht.
(§ 5 BUrlG)"
Benutzeravatar
charly03
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1678
Registriert: 31.10.2006, 15:19
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#4

03.11.2009, 10:55

Am besten Du fragst noch einmal beim Chef nach oder wer dafür bei Euch zuständig ist.
:zustimm Eh du was verschenkst oder gar zu viel nehmen möchtest, würd ich auch lieber nachfragen. So bist du auf der sicheren Seite!
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Trinity

#5

03.11.2009, 10:55

Ich wollte nur vorab wissen, ob ich weinen soll oder lachen kann ;-)
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#6

03.11.2009, 10:58

Nach dem Gesetz wären es tatsächlich nur für die vollen Monate der Tätigkeit im Jahr (also 20:12x2=3,3 Tage).

Aber oft lassen Chefs mit sich reden - frag einfach direkt nach. Im Übrigen bist Du ja mit Sicherheit noch in der Probezeit - da sollte man auch mal fragen, wie es da urlaubstechnisch überhaupt ausschaut (Sperre??)

Auch ist ja noch relevant, wieviel Urlaub Du bei Deinem vorherigen Arbeitgeber schon genommen hast? Manche "neue" Chefs wollen des auch wissen, damit Du nicht mehr als den gesetztlichen Urlaubsanspruch abbummelst :)
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Antworten