Dolmetscher im Ermittlungsverfahren

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possmommel
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#1

28.10.2009, 09:49

Hallo Leute,

ich weis nicht so recht ob das hier richtig ist, aber ich versuchs mal.

Folgendes Problem:
Haben einen niederländischen Mandanten in der JVA sitzen. Er spricht nicht so gut Deutsch. Haben also einen Dolmetscher beauftragt. Wie bekomme ich das jetzt hin dass die Staatskasse die Kosten trägt dafür, weil dem Mandanten ja jemand zusteht der ihm die Sachen übersetzt.

Versteht ihr was ich meine?

Viele Dank schonmal
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LuzZi
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#2

28.10.2009, 10:07

Hättet ihr das nicht übers Gericht machen müssen?!? Also dass vom Gericht einer gestellt wird? Kenne mich da leider nicht so aus. War bisher bei uns halt immer der Fall, dass wir mitgeteilt haben, dass der Mdt. die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht und ein Dolmetscher beauftragt werden soll.
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possmommel
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#3

28.10.2009, 10:10

Die Staatsanwaltschaft hat uns gesagt wir sollen uns drum kümmern, da es ja noch ums Ermittlungsverfahren geht. Wir haben sowas noch nie gehabt!
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LuzZi
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#4

28.10.2009, 10:20

Kann dir da leider auch nichts genaueres zu sagen. Vllt. weiß hier jemand genau Bescheid.
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Adora Belle
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#5

28.10.2009, 11:26

Das ist kein Problem. Zur Sicherheit beantragen wir immer förmlich die Bestellung für die Verteidigergespräche, damit ein Beleg in der Akte ist, daß man "darf". Die StA bewilligt dann die Hinzuziehung eines Dolmetschers bei Gesprächen mit dem Verteidiger.

Die Rechnung des Dolmetschers wird über den Verteidiger eingereicht und sollte unproblematisch gezahlt werden. Wenn Euch die StA schon mitgeteilt hat, daß Ihr Euch selbst kümmern sollt, dürfte der Kostenerstattung nichts im Weg stehen.
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Christina83
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#6

28.10.2009, 11:46

So wie Adora Belle machen wir das auch, gibts überhaupt keine Probleme....
possmommel
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#7

28.10.2009, 12:38

Bekommt ihr dann die Rechnung vom Dolmetscher und schickt diese einfach an das zuständige Amtsgericht mit der bitte um Ausgleich auf das angegebene Konto?

Oder gibt es da eine bestimmte "Antragform"?
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Adora Belle
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#8

28.10.2009, 13:57

Genau so. Meist schickt der Dolmetscher die Rechnung an den Verteidiger, und der reicht sie weiter an AG oder StA, je nachdem, wo die Akte ist. Einfach "mit der Bitte um Ausgleichung". Das könnte aber wohl auch der Dolmetscher selbst machen, keine Ahnung, warum die den Umweg über den Verteidiger nehmen.
possmommel
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#9

28.10.2009, 14:29

:thx Leute ihr habt mir echt weiter geholfen. Sont konnte mir keiner was sagen, die STA meinte einfach: mmh keine Ahnung wie das läuft und der Dolmetscher angeblich auch nicht.

Ja der Dolmetscher sagte schon, dass er die Rechnung an uns schickt. Aber wenn das bei Euch immer so klappt, hoffe ich, dass ich da nicht Pech habe und die Sache so läuft wie ich mir das vorstelle.

Also Danke nochmals
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